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Freitag, 3. Dezember 2004 / 15:44:19

Strommarkt soll in zwei Schritten geöffnet werden

Bern - Der Elektrizitätsmarkt soll in einem ersten Schritt für alle Industrie- und Gewerbebetriebe geöffnet werden. In einem zweiten Schritt sollen auch die Haushalte profitieren können. Dieses Stromversorgungsgesetz hat der Bundesrat verabschiedet.

Bevor die Stromkonsumentinnen und -konsumenten ihren Lieferanten frei wählen können, soll mit einer raschen EU-kompatiblen Revision des Elektrizitätsgesetzes der grenzüberschreitende Stromhandel geregelt werden. Ziel ist die Sicherung des Milliardengeschäftes auf der Stromdrehscheibe Schweiz in Europa.

Mit einem zweistufigen Vorgehen wolle der Bundesrat der Ablehnung des Elektrizitätsmarktgesetzes (EMG) am 22. September 2002 Rechnung tragen, sagte Bundesrat Moritz Leuenberger vor den Medien. Seit einem kartellrechtlichen Bundesgerichtsentscheid von 2003 öffne sich der Strommarkt unkontrolliert.

Dazu komme, dass in der EU der Elektrizitätsmarkt ab 2007 vollständig liberalisiert sei, sagte Leuenberger. Das setze auch die Schweiz unter Zugzwang. Deshalb sei eine Expertenkommission unter Leitung der bernischen alt Regierungsrätin Dori Schaer eingesetzt worden.

Die Kommission schlug eine Lösung vor, die in einer ersten Stufe den Markt nur für Grosskunden mit einem Verbrauch von mehr als 100 000 Kilowattstunden öffnen wollte. Erst nach fünf Jahren sollten auch die Kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) und die Haushalte ihren Stromlieferanten frei wählen können.

In Abweichung von diesem Vorschlag habe der Bundesrat entschieden, dass alle Grosskunden und alle KMU von den Vorteilen der ersten Liberalisierungsetappe profitieren sollen, sagte Leuenberger. Fünf Jahre nach Inkrafttreten werde der Markt durch einen referendumsfähigen Bundesbeschluss ganz geöffnet werden.

Ab dann sollen alle Endverbraucherinnen und -verbraucher freie Lieferantenwahl haben. Dank dem Wahlmodell mit abgesicherter Stromversorgung, können die Haushalte bei ihrem bisherigen kommunalen Elektrizitätswerk bleiben oder aber auf den freien Markt gehen.

Im Zentrum des neuen Gesetzes steht laut Bundesrat Leuenberger die Versorgungssicherheit und der Service Public. An der Struktur der Branche werde nicht gerüttelt.

fest (Quelle: sda)

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