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Gemäss der UREK des Ständerates sollen Kantone und Gemeinden die Hauptaktionäre bleiben.

 
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Freitag, 18. November 2005 / 10:56:59

Für ein Übertragungsnetz in schweizerischen Händen

Bern - Das nationale Stromübertragungsnetz soll sicher in schweizerischen Händen sein und bleiben.

Mit einer neuen Formulierung im revidierten Elektrizitätsgesetz will die Energiekommission (UREK) des Ständerates dies sicherstellen. Das Elektrizitätsgesetz regelt den grenzüberschreitenden Stromhandel mit einem nationalen Übertragungsnetz.

Der Nationalrat hatte festgehalten, dass der Betreiber dieses Netzes eine unabhängige privatrechtliche AG mit Sitz in der Schweiz ist und das Kapital mehrheitlich von schweizerischen Unternehmen beherrscht sein muss.

Ständeratskommission geht weiter

Dies genüge der Ständeratskommission nicht, sagte UREK-Präsident Rolf Büttiker (FDP/SO) auf Anfrage. Die Nationalratsversion garantiere nicht hinreichend, dass das Netz «sicher und verlässlich» in schweizerischen Händen sei und bleibe.

Die UREK schlägt deshalb einen zusätzlichen Absatz vor: «Kantone und Gemeinden sind Aktionäre der den Übertragungsnetzbetreiber beherrschenden Unternehmungen und halten gemeinsam die kapital- und stimmenmässige Mehrheit des Übertragungsnetzbetreibers». Im ersten Satz wurde das Wort «unabhängige» gestrichen.

Stromversorgungsgesetz

Laut Büttiker wurde diese Formulierung von Juristen geprüft. Die Verwaltung wird nun noch die Kantone und Gemeinden als wichtigste Eigentümer dazu anhören. Die Gesamtabstimmung zum Elektrizitätsgesetz wurde deshalb aufgeschoben.

Die Detailberatung zum Energiegesetz ist für das erste Quartal des nächsten Jahres vorgesehen. Dann wird die UREK auch über das Stromversorgungsgesetz beraten, mit dem der Elektrizitätsmarkt geöffnet werden soll. Laut Büttiker ist es ihr Ziel, das ganze Strompaket in der kommenden Märzsession dem Ständerat vorzulegen.

ht (Quelle: sda)

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