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Dienstag, 15. Oktober 2013 / 16:10:00

Enthornung von Kühen: Missachtung der Tierwürde

Am Sonntag fand bereits zum dritten Mal das jährliche Hornfest der IG Hornkuh statt, die sich gegen das in der Landwirtschaft weitverbreitete Enthornen von Kühen und Ziegen zur Wehr setzt. Die Stiftung für das Tier im Recht (TIR) zeigte an der Veranstaltung im Rahmen eines Referats auf, dass das Enthornen eine rechtswidrige Missachtung der Tierwürde darstellt.

Am Sonntag fand bereits zum dritten Mal das jährliche Hornfest der IG Hornkuh statt, die sich gegen das in der Landwirtschaft weitverbreitete Enthornen von Kühen und Ziegen zur Wehr setzt. Die Stiftung für das Tier im Recht (TIR) zeigte an der Veranstaltung im Rahmen eines Referats auf, dass das Enthornen eine rechtswidrige Missachtung der Tierwürde darstellt. Die vor wenigen Jahren ins Leben gerufene IG Hornkuh setzt sich auf gesellschaftlicher und politischer Ebene für einen finanziellen Anreiz zur Haltung Horn tragender Kühe und Ziegen ein. Gemäss Schätzungen sind heute mehr als 90 Prozent aller Schweizer Kühe enthornt. Dies, obschon die Hörner einer Kuh als durchblutete und mit Nerven versorgte Organe wichtige Funktionen erfüllen.

Am Sonntag, 13. Oktober 2013 fand das dritte jährliche Hornfest statt - eine Veranstaltung, an der die Bevölkerung und Politiker in gesellschaftlichem Rahmen über das Anliegen der IG Hornkuh informiert werden sollen. Musik, Referate und Filmbeiträge gehörten ebenso zum Rahmenprogramm wie eine Besichtigung des Freilaufstalls mit Horn tragenden Eringerkühen auf dem gastgebenden Rosegghof in Solothurn.

Horn tragende Tiere können problemlos in Laufstallhaltung untergebracht werden

Während Martin Ott, Biobauer und Autor des Buchs «Kühe verstehen», informativ durch das Programm führte, trug Claudia Capaul, Märchenerzählerin, die Hörnersage vor. Alt Nationalrätin Barbara Marty Kälin (SP/ZH) zeigte auf, dass Horn tragende Tiere problemlos in tierfreundlicher Laufstallhaltung untergebracht werden können, sofern das Stallsystem den Tieren angepasst wird - und nicht umgekehrt.

Aufgrund ihres ausführlichen Rechtsgutachtens, gemäss dem das Enthornen eine rechtswidrige Missachtung der Tierwürde darstellt, wurde auch die TIR zum Hornfest eingeladen. Die stellvertretende Geschäftsleiterin der TIR, lic. iur. Vanessa Gerritsen, brachte den rund 300 Gästen die rechtliche Situation rund um das Enthornen näher.

Hauptthema der Veranstaltung war die im März 2013 lancierte Petition «Hörnerfranken», die am 6. Dezember 2013 mit voraussichtlich mehr als 14'000 Unterschriften der Bundeskanzlei übergeben werden soll. Die TIR hofft auf weitere Unterstützer der Petition und wünscht der IG Hornkuh viel Erfolg bei ihren Bemühungen.

li (Quelle: Tier im Recht)

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