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Enthornen ist Tierwürdemissachtung.

 
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Mittwoch, 9. Oktober 2013 / 09:55:00

3. Schweizer Hornfest der IG Hornkuh

Mehr als 90% aller Schweizer Kühe werden enthornt, meist bereits in den ersten Lebenswochen. Dies, obschon die Hörner einer Kuh als durchblutete Organe wichtige Funktionen erfüllen.

Der Grund für das Enthornen liegt darin, dass sich Tiere ohne Hörner auf weniger Platz halten lassen. Horntragende Tiere verletzen sich manchmal gegenseitig, wenn sie einander in den üblicherweise engen Stallsystemen bei Auseinandersetzungen nicht ausweichen können.

Statt ihnen mehr Platz zu bieten, werden den Tieren die Hörner bereits im Kalbesalter abgebrannt oder als ausgewachsene Kühe abgesägt. Letzteres darf nur unter Schmerzausschaltung geschehen, da das Absägen der Hörner eine äusserst schmerzvolle und blutige Angelegenheit darstellt. Ziegen werden aus denselben Gründen enthornt.

Rechtsgutachten zum Enthornen

Die Stiftung für das Tier im Recht (TIR) hat ein ausführliches Rechtsgutachten zum Enthornen als Tierwürdemissachtung und als Verstoss gegen die Tierschutzgesetzgebung verfasst. Seit einigen Jahren regt sich auch aus der Landwirtschaft selbst Widerstand. Einige Bauern haben sich zur IG Hornkuh zusammengeschlossen. Sie setzen sich politisch dafür ein, dass wirtschaftliche Anreize dafür geschaffen werden, den Kühen und Ziegen ihre Hörner zu belassen. Dies soll in Form des Hörnerfrankens, einer Entschädigung für den Mehrbedarf an Platz pro Tier, geschehen.

Bereits zum dritten Mal nun führt die IG Hornkuh das Schweizer Hornfest durch, um ihrem Anliegen auch gegenüber der Bevölkerung Nachdruck zu verleihen. Das öffentliche Hornfest findet am Sonntag, 13. Oktober 2013 auf dem Rosegghof in Solothurn statt. Verschiedene Vorträge, Musik, Verpflegung und die Besichtigung eines Freilaufstalls mit behornten Eringerkühen stehen auf dem Programm.

Interessierte sind herzlich willkommen, Infos hier.

li (Quelle: Tier im Recht)

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