Kulturreport

Kultur gemischt
Bühne
Kino
Musik
Literatur
Ausstellungen
Fernsehen

Shopping

Filmplakate
Musikposter
Starposter
DVDs
Videos
Soundtracks
Lomographie
Sterntaufe
3D-Bilder
Books

Impressum

© 2024 by
VADIAN.NET

Kulturnews für Ihre eigene Website
Erweiterter Rechtsschutz für abgewiesene Einbürgerungsbewerber.

 
.info/.ch Domains - Jetzt registrieren!

Möchten Sie zu diesen Themen eine eigene Internet Präsenz aufbauen? Registrieren Sie jetzt komfortabel attraktive Domainnamen!


www.bundesgericht.info, www.rechtsschutz.info, www.verweigerter.info, www.einbuergerung.info

Freitag, 29. Juni 2012 / 12:24:00

Bundesgericht erweitert Rechtsschutz bei verweigerter Einbürgerung

Lausanne - Das Bundesgericht erweitert den Rechtsschutz für abgewiesene Einbürgerungsbewerber. Die Richter in Lausanne werden künftig auch prüfen, ob einem Kandidaten die geforderte Integration eindeutig zu Unrecht abgesprochen worden ist.

Nach bisheriger Praxis konnte vor Bundesgericht in der Regel nur beanstandet werden, dass der kantonale oder kommunale Entscheid über die verweigerte Einbürgerung diskriminierend oder unzureichend begründet sei. Eine Prüfung, ob die Kandidaten die Voraussetzungen für die Einbürgerung erfüllen, fand nicht statt.

Das soll sich nun ändern. Gemäss einem höchstrichterlichen Grundsatzurteil kann eine Person vor Bundesgericht in Zukunft auch geltend machen, dass «sämtliche bundes- und kantonalrechtlichen Einbürgerungsvoraussetzungen offensichtlich erfüllt seien, weshalb sich die Nichteinbürgerung als klarerweise unhaltbar und rechtsungleich erweise».

Eingriff nur bei klarem Fehlentscheid

Diese Erweiterung der Prüfungsbefugnis bedeutet nicht, dass das Bundesgericht künftig nach eigenem Gutdünken entscheidet, wer eingebürgert wird oder wer nicht. Vielmehr kann es nur einschreiten, wenn der betroffenen Person die Voraussetzungen zur Einbürgerung in geradezu unhaltbarer Weise abgesprochen wurden.

Seine weitreichende Praxisänderung stützt das Gericht auf die 2009 in Kraft getretene Teilrevision des eidgenössischen Bürgerrechtsgesetzes (BüG). Bereits 1992 waren im BüG die Mindestvoraussetzungen festgelegt worden, die beim Einbürgerungsentscheid zu prüfen sind.

Garantie des Gesetzgebers

Einbürgerungsbewerber müssen demnach in die hiesigen Verhältnisse eingegliedert und mit Lebensgewohnheiten, Sitten und Gebräuchen vertraut sein. Weiter haben sie die Rechtsordnung zu beachten und dürfen keine Gefahr für die Sicherheit der Schweiz darstellen. Die Kantone können diese Kriterien konkretisieren.

Laut Bundesgericht wird für Bürgerrechtsbewerber durch die im BüG genannten Voraussetzungen zusammen mit der bei der Teilrevision von 2009 gesetzlich verankerten Pflicht zur Begründung ablehnender Entscheide eine klar umschriebene Rechtsposition geschaffen.

Die vom Gesetzgeber damit in Aussicht gestellte Garantie, dass Einbürgerungsentscheide willkürfrei und rechtsgleich gefällt würden, könne nur mit der neuen, erweiterten Überprüfungspraxis des Bundesgerichts gewährleistet werden.

laz (Quelle: sda)

  • Artikel per E-Mail versenden
  • Druckversion anzeigen
  • Newsfeed abonnieren
  • In Verbindung stehende Artikel:


    Auch Behinderte dürfen Schweizer werden
    Freitag, 7. Juni 2013 / 12:05:15
    [ weiter ]
    Bundesrat verzichtet auf obligatorische Integrationsvereinbarungen
    Donnerstag, 30. August 2012 / 07:36:00
    [ weiter ]
    Geplante Bürgerrechts-Revision führt zu weniger Einbürgerungen
    Dienstag, 21. August 2012 / 16:56:19
    [ weiter ]
    Nachfrage nach dem Schweizer Pass sinkt
    Freitag, 27. Juli 2012 / 17:07:00
    [ weiter ]
    Zürcher lehnen eine Verschärfung der Einbürgerungspraxis ab
    Sonntag, 11. März 2012 / 17:44:41
    [ weiter ]
    Aargau: Einbürgerungen weiterhin bei Gemeindeversammlung
    Donnerstag, 1. Dezember 2011 / 11:48:00
    [ weiter ]
    Basel prüft Einbürgerungs-Automatismus
    Mittwoch, 6. April 2011 / 20:40:12
    [ weiter ]
    Nur gut integrierte Ausländer sollen eingebürgert werden
    Freitag, 4. März 2011 / 18:45:00
    [ weiter ]
    Bundesrat gegen Einbürgerung auf Probe
    Freitag, 25. Februar 2011 / 16:28:00
    [ weiter ]
     
    .info Domain
    Jetzt registieren! www.firma.info oder www.produkt.info [ weiter ]


     
    kulturreport.ch ist ein Projekt der VADIAN.NET AG. Die Meldungen stammen von news.ch, der Schweizerischen Depeschenagentur (SDA) und weiteren Presseagenturen. Diese Nachrichten-Artikel sind nur zum persönlichen Gebrauch bestimmt. Vervielfältigung, Publikation oder Speicherung der Daten in Datenbanken, jegliche kommerzielle Nutzung sowie die Weitergabe an Dritte sind nicht gestattet. Wir liefern auf Anfrage auch vollautomatisiert Kultur-News an Ihre eigene Website. kulturreport.ch (c) copyright 2024 by VADIAN.NET AG