Kulturreport

Kultur gemischt
Bühne
Kino
Musik
Literatur
Ausstellungen
Fernsehen

Shopping

Filmplakate
Musikposter
Starposter
DVDs
Videos
Soundtracks
Lomographie
Sterntaufe
3D-Bilder
Books

Impressum

© 2024 by
VADIAN.NET

Kulturnews für Ihre eigene Website
Alle Schweizerinnen und Schweizer haben die gleichen Rechte und Pflichten.

 
.info/.ch Domains - Jetzt registrieren!

Möchten Sie zu diesen Themen eine eigene Internet Präsenz aufbauen? Registrieren Sie jetzt komfortabel attraktive Domainnamen!


www.einbuergerung.info, www.bundesrat.info, www.gegen.info, www.probe.info

Freitag, 25. Februar 2011 / 16:28:00

Bundesrat gegen Einbürgerung auf Probe

Bern - Die SVP fasst eine Volksinitiative zum Bürgerrecht ins Auge: Eingebürgerten soll das Bürgerrecht entzogen werden können, wenn sie in der Probezeit straffällig werden. Für den Bundesrat steht fest, dass dies völkerrechtswidrig wäre.

Mit der Einbürgerung auf Probe würden faktisch zwei Klassen von Schweizer Bürgern geschaffen, schreibt der Bundesrat in seiner am Freitag veröffentlichten Antwort auf eine Interpellation der SVP. Jene, die das Bürgerrecht durch Einbürgerung erworben hätten, könnten es bei Verfehlungen verlieren, jene, die es durch Abstammung oder Adoption erworben hätten, nicht.

Eine solche Unterscheidung widerspreche der schweizerischen Rechtsordnung, wonach alle Schweizerinnen und Schweizer die gleichen Rechte und Pflichten hätten, schreibt der Bundesrat. Zudem sei sie mit den völkerrechtlichen Garantien der Europäischen Menschenrechtskonvention sowie des internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte «nicht in Einklang zu bringen».

Gesetzesänderungen in Arbeit

Der Bundesrat hält jedoch auch fest, er anerkenne grundsätzlichen Handlungsbedarf beim Bürgerrecht. Im vergangenen Jahr führte er eine Vernehmlassung zu einer Totalrevision des Bürgerrechtsgesetzes durch. Den Gesetzesentwurf will er demnächst zuhanden des Parlaments verabschieden.

Vorgeschlagen hatte der Bundesrat, dass künftig nur noch gut integrierte Ausländerinnen und Ausländer mit C-Ausweis eingebürgert werden. Wer einen Schweizer Pass möchte, muss demnach die Grundsätze der Bundesverfassung respektieren, die öffentliche Sicherheit und Ordnung beachten und sich in einer Landessprache verständigen können.

Schärfere Regeln ab März

Einige neue Bestimmungen gelten bereits ab dem 1. März: Wer bei der Einbürgerung falsche Angaben macht oder etwas Wichtiges verheimlicht, kann künftig auch noch Jahre später das Bürgerrecht wieder verlieren.

Es gilt neu eine Frist von acht Jahren. Bisher konnte der Bund eine Einbürgerung innerhalb von fünf Jahren für nichtig erklären, wenn sie durch falsche Angaben erschlichen worden war.

bg (Quelle: sda)

  • Artikel per E-Mail versenden
  • Druckversion anzeigen
  • Newsfeed abonnieren
  • In Verbindung stehende Artikel:


    Bundesgericht erweitert Rechtsschutz bei verweigerter Einbürgerung
    Freitag, 29. Juni 2012 / 12:24:00
    [ weiter ]
    Aargauer CVP lanciert Einbürgerungsinitiative
    Dienstag, 10. Mai 2011 / 22:09:28
    [ weiter ]
    Basel prüft Einbürgerungs-Automatismus
    Mittwoch, 6. April 2011 / 20:40:12
    [ weiter ]
    Nur gut integrierte Ausländer sollen eingebürgert werden
    Freitag, 4. März 2011 / 18:45:00
    [ weiter ]
    Einbürgerungen können für nichtig erklärt werden
    Donnerstag, 27. Januar 2011 / 14:51:35
    [ weiter ]
    Blocher: Millionen für Abstimmungskampagne
    Sonntag, 5. Dezember 2010 / 10:18:23
    [ weiter ]
    Zürich: Einheitliche Einbürgerungsregeln
    Montag, 25. Oktober 2010 / 20:19:03
    [ weiter ]
     
    .info Domain
    Jetzt registieren! www.firma.info oder www.produkt.info [ weiter ]


     
    kulturreport.ch ist ein Projekt der VADIAN.NET AG. Die Meldungen stammen von news.ch, der Schweizerischen Depeschenagentur (SDA) und weiteren Presseagenturen. Diese Nachrichten-Artikel sind nur zum persönlichen Gebrauch bestimmt. Vervielfältigung, Publikation oder Speicherung der Daten in Datenbanken, jegliche kommerzielle Nutzung sowie die Weitergabe an Dritte sind nicht gestattet. Wir liefern auf Anfrage auch vollautomatisiert Kultur-News an Ihre eigene Website. kulturreport.ch (c) copyright 2024 by VADIAN.NET AG