Freitag, 24. Juni 2011 / 21:40:00
Kein Bundesgesetz zu Zwangsernährung
Bern - Zwangsmassnahmen, die gegen Gefangene im Hungerstreik getroffen werden können, sollen nicht in einem Bundesgesetz geregelt werden. Die Rechtskommission des Nationalrats hat sich gegen eine parlamentarische Initiative von Viola Amherd (CVP/VS) ausgesprochen.
Amherd reagierte mit ihrem Vorstoss auf den Fall Bernard Rappaz, der letztes Jahr während 120 Tagen die Nahrungsaufnahme verweigerte, um gegen seine Verurteilung wegen Anbau und Handel mit Marihuana zu protestieren und eine Haftentlassung zu erwirken.
Sowohl die Walliser Regierung als auch das Bundesgericht befürworteten die Zwangsernährung. Die Ärzte im Gefängnistrakt des Universitätsspitals Genf weigerten sich.
Regelung über Strafvollzug gefordert
Amherd fordert, dass in einem Rahmengesetz über den Strafvollzug geregelt wird, wie in Fällen des Hungerstreiks und der Zwangsmedikation von Gefangenen vorgegangen werden muss. Insbesondere soll ausdrücklich und abschliessend aufgezählt werden, unter welchen Voraussetzungen die Zwangsernährung angeordnet werden darf.
Für die Kommissionsmehrheit ist der von Amherd skizzierte Weg aber falsch. Gemäss einem Communiqué der Parlamentsdienste beantragt die Kommission mit 16 zu 3 Stimmen bei 4 Enthaltungen ihrem Rat, die Initiative abzulehnen. Die Mehrheit ist der Ansicht, dass in der Frage die Kantone zuständig sind und der Bund sich nicht einmischen soll.
bg (Quelle: sda)
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