Kulturreport

Kultur gemischt
Bühne
Kino
Musik
Literatur
Ausstellungen
Fernsehen

Shopping

Filmplakate
Musikposter
Starposter
DVDs
Videos
Soundtracks
Lomographie
Sterntaufe
3D-Bilder
Books

Impressum

© 2024 by
VADIAN.NET

Kulturnews für Ihre eigene Website
Hanfbauer Rappaz trat vor der Verurteilung in einen Hungerstreik.

 
.info/.ch Domains - Jetzt registrieren!

Möchten Sie zu diesen Themen eine eigene Internet Präsenz aufbauen? Registrieren Sie jetzt komfortabel attraktive Domainnamen!


www.gesprochen.info, www.hanfbauer.info, www.nochmals.info, www.schuldig.info

Dienstag, 10. Mai 2011 / 14:40:00

Hanfbauer Rappaz nochmals schuldig gesprochen

Martigny VS - Hanfproduzent Bernard Rappaz ist am Dienstag zu einer Freiheitsstrafe von 12 Monaten unbedingt verurteilt worden. Das Bezirksgericht in Martigny befand ihn der Geldwäscherei, des Verstosses gegen das Betäubungsmittelgesetz, der Urkundenfälschung und weiterer Delikte für schuldig.

Freigesprochen wurde Rappaz lediglich in einem Punkt: Widerstand gegen die Staatsgewalt bei seiner Verhaftung. Als strafmildernd bezeichnete der Gerichtspräsident unter anderem den Umstand der Verhaftung Rappaz', bei der es rüde zu und her gegangen war.

Mit dem Strafmass von 12 Monaten bliebt das Gericht weit unter der Forderung der Staatsanwaltschaft. Diese hatte eine Freiheitsstrafe von 28 Monaten gefordert. Sie hatte Rappaz vorgeworfen, Hanfprodukte im Wert von 1,3 Millionen Franken in Umlauf gebracht zu haben.

Rappaz rekkuriert

Staatsanwalt Jean-Pierre Gross erklärte sich mit dem Urteil dennoch relativ zufrieden. «Die Richter haben ihn in praktisch allen Punkten für schuldig befinden», sagte er. Ob er trotzdem gegen das Urteil Berufung einlegen wird, ist noch nicht klar. Er brauche noch etwas Zeit, sagte er.

Rappaz' Verteidiger Aba Neeman hingegen kündigte bereits Rekurs an. Zwar sei das Gericht seinen Ausführungen gefolgt, «aber nicht weit genug», sagte er. Trotzdem sieht er mit dem Urteil den Staatsanwalt desavouiert.

Neeman hatte sich vor Gericht gegen eine zusätzliche Freiheitsstrafe für seinen Mandanten ausgesprochen. Er besteht weiterhin darauf, dass alle Delikte zusammen hätten beurteilt werden müssen. Dann wäre das Strafmass bereits beim ersten Prozess ausgeschöpft gewesen, argumentierte er. Rappaz selbst nahm das Urteil regungslos zur Kenntnis.

Rappaz verbüsst seine Strafe in Crêtelongue

2006 war der Hanfbauer schon einmal wegen Geldwäscherei, schweren Verstosses gegen das Betäubungsmittelgesetz und weiterer Delikte zu fünf Jahren und acht Monaten verurteilt worden. Dabei ging es um Straftaten, die er zwischen 1996 und 2001 begangen hatte.

Zurzeit verbüsst der Hanfbauer seine Strafe in der Walliser Strafanstalt Crêtelongue. Nach dem Urteil vom Dienstag erhöht sich seine Freiheitsstrafe nun auf insgesamt sechs Jahre und acht Monate. Bisher hat Rappaz rund ein Jahr davon abgesessen.

 

fest (Quelle: sda)

  • Artikel per E-Mail versenden
  • Druckversion anzeigen
  • Newsfeed abonnieren
  • In Verbindung stehende Artikel:


    Walliser Hanfbauer Rappaz zusätzlich zu 12 Monaten verurteilt
    Dienstag, 10. Juli 2012 / 15:57:57
    [ weiter ]
    Walliser Hanfbauer Rappaz droht vor Gericht härtere Strafe
    Dienstag, 22. Mai 2012 / 15:31:10
    [ weiter ]
    Hanfbauer Bernard Rappaz tritt erneut in Hungerstreik
    Dienstag, 16. August 2011 / 17:45:13
    [ weiter ]
    Rappaz wird der Hausarrest bezahlt
    Donnerstag, 4. August 2011 / 18:36:00
    [ weiter ]
    Kein Bundesgesetz zu Zwangsernährung
    Freitag, 24. Juni 2011 / 21:40:00
    [ weiter ]
    Längere Haft für Hanfbauer Rappaz gefordert
    Montag, 9. Mai 2011 / 08:08:42
    [ weiter ]
    Bundesgericht lässt Zwangsernährung ungeklärt
    Dienstag, 22. Februar 2011 / 12:23:11
    [ weiter ]
     
    .info Domain
    Jetzt registieren! www.firma.info oder www.produkt.info [ weiter ]


     
    kulturreport.ch ist ein Projekt der VADIAN.NET AG. Die Meldungen stammen von news.ch, der Schweizerischen Depeschenagentur (SDA) und weiteren Presseagenturen. Diese Nachrichten-Artikel sind nur zum persönlichen Gebrauch bestimmt. Vervielfältigung, Publikation oder Speicherung der Daten in Datenbanken, jegliche kommerzielle Nutzung sowie die Weitergabe an Dritte sind nicht gestattet. Wir liefern auf Anfrage auch vollautomatisiert Kultur-News an Ihre eigene Website. kulturreport.ch (c) copyright 2024 by VADIAN.NET AG