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Keine lebenserhaltenden Massnahmen. (Symbolbild)

 
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Mittwoch, 17. April 2013 / 13:23:00

Zuger Häftling stirbt im Hungerstreik

Baar ZG - Ein Häftling ist am Dienstag nach einem Hungerstreik im Zuger Kantonsspital in Baar verstorben. Der 32-jährige Schweizer hatte sich «bei voller Urteilsfähigkeit dafür entschieden, auf die Nahrungsaufnahme zu verzichten», wie die Zuger Sicherheitsdirektion am Mittwoch mitteilte.

Mit dem Hungerstreik habe der Häftling seine Freilassung aus dem Massnahmenvollzug erreichen wollen, heisst es in der Mitteilung. Der 32-Jährige befand sich seit 2009 im Strafvollzug. Er war vom Gericht wegen strafbaren Handlungen gegen Leib und Leben zu einer Freiheitsstrafe und einer stationären therapeutischen Massnahme verurteilt worden.

Die Behörden seien gesetzlich verpflichtet, rechtskräftige Urteile zu vollziehen, schreibt die Sicherheitsdirektion. Es habe keinen Spielraum gegeben, auf die Forderung des Mannes einzugehen, zumal dieser eine Gefahr für Dritte gewesen sei.

Patientenverfügung

Nachdem die Behörden den Häftling mehrmals auf die rechtliche Situation aufmerksam gemacht hatten, trat der 32-Jährige im Januar in den Hungerstreik. Ende Februar wurde er wegen seines geschwächten Gesundheitszustandes ins Kantonsspital verlegt. Mittels einer Patientenverfügung hatte er zuvor Behörden und Ärzte angewiesen, auf lebenserhaltende Massnahmen zu verzichten.

Gestützt auf das geltende Recht hätten die Strafverfolgungsbehörden keine Zwangsernährung angeordnet, so die Sicherheitsdirektion. Der Betroffene habe im Zustand der vollen Urteilsfähigkeit bestimmt, dass auch im Falle einer Bewusstlosigkeit keine lebenserhaltenden Massnahmen ergriffen werden sollten. Die Behörden und die Ärzte hätten diesen klar geäusserten Willen respektiert.

Wie bei Todesfällen im Strafvollzug üblich, ordnete die Staatsanwaltschaft eine Obduktion an. Damit wird die genaue Todesursache festgestellt.

 

bert (Quelle: sda)

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