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Freitag, 12. November 2010 / 20:36:00

Asylgesuch aus Guantanamo muss überprüft werden

Bern - Das Bundesamt für Migration muss das Asylgesuch eines libyschen Guantanamo-Häftlings vertieft prüfen. Das Bundesverwaltungsgericht fordert weitere Abklärungen zu seiner aktuellen Situation in Albanien und zu seinem angeblich terroristischen Hintergrund.

Der Mann war vor mehr als zehn Jahren aus Libyen nach Afghanistan geflüchtet, wo er heiratete. Im Oktober 2001 wurde er in Pakistan auf der Flucht vor den amerikanischen Bombenangriffen angeblich gegen ein Kopfgeld dem US-Militär übergeben und anschliessend nach Guantanamo überführt.

Sicherheitsrisiko für die Schweiz

2006 wurde er offiziell zum Transfer aus dem amerikanisch geführten Camp auf Kuba freigegeben, verblieb vorerst weiter dort, da seine Aufnahme durch einen Drittstaat ungeklärt blieb. 2008 stellte er von Guantanamo aus ein Asylgesuch in der Schweiz, das vom Bundesamt für Migration (BFM) noch im gleichen Jahr abgewiesen wurde.

Das BFM war zum Schluss gekommen, dass er zwar nicht nach Libyen zurückkehren könne. Es obliege indessen den USA, einen Drittstaat für den Mann zu suchen. Zudem spreche das Sicherheitsinteresse der Schweiz gegen seine Aufnahme, da es sich bei ihm um einen Muslim mit islamistischer Einstellung handle.

Zu dieser Ansicht gelangte das BFM aufgrund des Umstandes, dass der Mann ausgerechnet nach Afghanistan geflüchtet war. Dort sowie in Pakistan habe er sich zudem in Gasthäusern aufgehalten, die von den Angehörigen einer Terrorgruppe frequentiert würden.

Blosse Mutmassungen des BFM

Der Mann gelangte ans Bundesverwaltungsgericht, das seine Beschwerde nun gutgeheissen hat. Im vergangenen Februar wurde er von Guantanamo nach Albanien transferiert, wo er sich gegenwärtig befindet. Das BFM muss auf Geheiss aus Bern nun zunächst zusätzliche Informationen zu seiner aktuellen Situation einholen.

Konkret fordert das Bundesverwaltungsgericht weitere Abklärungen dazu, wie er in Albanien betreut wird und vor allem, ob er aufgrund seiner mutmasslichen psychischen und physischen Probleme die notwendige professionelle Hilfe erhält.

bert (Quelle: sda)

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