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Das Blaue Kreuz möchte für Alkohol das Mindestalter 18.

 
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Sonntag, 31. Oktober 2010 / 12:01:29

Keiner ist zufrieden mit dem neuen Alkoholgesetz

Bern - Das neue Alkoholgesetz wird in der Vernehmlassung zerzaust: Während die Gastronomiebranche den Entwurf «unverhältnismässig» nennt, sprechen Sucht- und Präventionsfachleute von einer verpassten Chance - trotz schärferer Bestimmungen zum Jugendschutz.

Der Entwurf sei zu wirtschaftsfreundlich und gehe zu wenig weit, kritisiert etwa das Blaue Kreuz. Schon der Zweckartikel sei minimalistisch. Die Organisation möchte, dass alle Alkoholika nur an über 18-Jährige verkauft werden; für Wein und Bier gilt heute das Mindestalter 16.

Auch die Stiftung für Konsumentenschutz (SKS) wünscht sich «griffigere Bestimmungen». Im Gesetz soll zusätzlich verankert werden, dass im Internet nur noch mit Kreditkarte Alkohol eingekauft werden kann. So könne verhindert werden, dass Minderjährige alkoholische Getränke bestellten.

«Ungenügend»

Ein «Ungenügend» kommt von Sucht Info Schweiz. Die vergünstigte Abgabe von alkoholischen Getränken werde kaum eingeschränkt, findet die Organisationen. Preisliche Massnahmen wirkten gegen übermässiges Trinken, fehlten aber. Und die Werbebeschränkungen für Alkoholika seien zu wenig streng.

Punkto Preis, Erhältlichkeit, Werbung und Konsum sei für die Prävention eine Chance verpasst worden, sagt Markus Theunert, Geschäftsführer des Fachverbandes Sucht. «Ohne spürbare Preiserhöhung beim Billigalkohol ist das Gesetz zahnlos.» Der Bundesrat will auf Massnahmen gegen Billigstangebote verzichten.

Den nationalen «Sirupartikel» begrüssen die Präventionsfachleute. Alle Gastwirte haben die Pflicht, mindestens drei alkoholfreie Getränke günstiger anzubieten als das billigste alkoholische Getränk.

Zwingend kostendeckende Preise für Alkoholika findet Theunert zwar positiv. Doch niemand wisse, was das konkret heisse. GastroSuisse, der Verband der Hotellerie und Restauration, wendet ein, dass diese Bestimmung das Gewerbe zu stark einschränke.

Nein von Weinhandel und Brauereien

Die Vereinigung Schweizer Weinhandel (VSW) und der Schweizer Brauerei-Verband (SBV) lehnen den Entwurf grundsätzlich ab, weil auch durch Vergärung gewonnene Getränke wie Wein, Bier und Apfelwein dem neuen Gesetz unterstehen sollen. Das sei verfassungswidrig, sagt VSW-Direktor Ernest Dällenbach.

 

fkl (Quelle: sda)

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