Mittwoch, 21. April 2010 / 14:24:51
Flughafen und Swiss vor Gericht abgeblitzt
Lausanne/Zürich - Niederlage für die Flughafen Zürich AG und die Swiss vor Bundesgericht: Das Gesuch um Gewährung der aufschiebenden Wirkung eines Urteils zum vorläufigen Flughafen-Betriebsreglement wurde abgewiesen.
Vorläufig sind damit Früh- und Spätabflüge auf Piste 28 und nächtliche Messflüge nicht möglich.
Vor Bundesverwaltungsgericht hatte die Flughafen Zürich AG zwar im letzten Dezember bezüglich grundsätzlicher Rechtmässigkeit von Süd- und Ostanflügen Recht bekommen.
Gutgeheissen wurden damals aber die Beschwerden von Gemeinden, Firmen, Interessengruppen und Privaten gegen die Abflüge ab Piste 28 am frühen Morgen ab 6.30 Uhr und abends zwischen 21 und 22 Uhr.
Als unzulässig beurteilt
Auch die vom Bund genehmigten neuen Abrollwege von Piste 28 und der Abdrehpunkt der Abflugrouten ab Piste 28 wurden im Urteil vom 10. Dezember 2009 als unzulässig beurteilt. Aufgehoben wurde auch die Genehmigung der Post- und Messflüge in der Nacht. Bis zu einem definitiven Urteil des Bundesgerichts gelten nun diese Entscheide.
Der Antrag der Flughafen Zürich AG, die aufschiebende Wirkung für ihre gesamte Beschwerde zum vorläufigen Betriebsreglement zu gewähren, wurde nun in einer Verfügung des Bundesgerichtspräsidenten abgelehnt.
ade (Quelle: sda)
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