Kulturreport

Kultur gemischt
Bühne
Kino
Musik
Literatur
Ausstellungen
Fernsehen

Shopping

Filmplakate
Musikposter
Starposter
DVDs
Videos
Soundtracks
Lomographie
Sterntaufe
3D-Bilder
Books

Impressum

© 2024 by
VADIAN.NET

Kulturnews für Ihre eigene Website
Die «Tribune de Genève» überlegt sich, das Urteil an die nächste Instanz weiterzuziehen. Bild: Edipresse Verlagshaus.

 
.info/.ch Domains - Jetzt registrieren!

Möchten Sie zu diesen Themen eine eigene Internet Präsenz aufbauen? Registrieren Sie jetzt komfortabel attraktive Domainnamen!


www.hannibal.info, www.gericht.info, www.gaddafi.info, www.genfer.info

Montag, 12. April 2010 / 20:18:45

Genfer Gericht gibt Hannibal Gaddafi Recht

Genf - Hannibal Gaddafi hat von einem Genfer Gericht Recht bekommen: Die Zeitung «Tribune de Genève» hätte die Polizeifotos des Sohns des libyschen Staatschefs nicht publizieren dürfen. Er sieht zudem eine Mitverantwortung des Kantons Genf an der Publikation.

Laut dem erstinstanzlichen Urteil sei die Persönlichkeit Gaddafis durch die Publikation der Polizeifotos durch die «Tribune de Genève» verletzt worden, sagte Marc Hassberger, Anwalt der Genfer Tageszeitung. Der Anwalt hatte das Urteil am Montag erhalten.

Laut Hassberger sei der Richter zum Schluss gekommen, die Zeitung habe mit der Publikation die verschiedenen Interessen falsch gewichtet.

Urteil muss publiziert werden

Der Richter verurteilte die Zeitung deshalb dazu, das Urteil zu publizieren - sowohl in ihrer Printausgabe wie auch auf der Internetseite. Das Urteil publizieren muss auch der Kanton Genf. Drei Viertel der dadurch entstehenden Kosten gehen zulasten des Kantons, erklärte Hassberger. Der Rest müsse die Zeitung übernehmen.

Abgelehnt hat das Gericht hingegen die Forderungen eines Schmerzensgeldes von 100'000 Franken für Hannibal Gaddafi. Die Publikation des Urteils sieht der Richter als ausreichende Entschädigung für das erlittene Unrecht an.

Revision?

Die «Tribune de Genève» überlegt sich, das Urteil an die nächste Instanz weiterzuziehen. Dies sagte Chefredaktor Pierre Ruetschi im Westschweizer Radio RSR.

Während der Kanton Genf seine Mitverantwortung an der Affäre immer anerkannt hatte, sah die Genfer Zeitung die Publikation der Fotos als gerechtfertigt an.

Amnesty hofft auf Freilassung Göldis

Für Amnesty International ist die juristische Klärung dieser Frage «ein wichtiger Schritt», wie Sprecher Daniel Graf gegenüber der Nachrichtenagentur SDA sagte. Nun könne man «hoffen, dass eine wichtige Barriere für die Freilassung von Max Göldi überwunden ist und Bewegung in die Angelegenheit kommt».

Hannibal Gaddafi hatte sowohl den Kanton Genf als auch die «Tribune de Genève» und einen Journalisten der Zeitung verklagt. Die Klage gegen den Journalisten wurde später zurückgezogen. Auslöser für die Klagen waren die von der Genfer Tageszeitung publizierten Polizeifotos Hannibal Gaddafis.

 

fest (Quelle: sda)

  • Artikel per E-Mail versenden
  • Druckversion anzeigen
  • Newsfeed abonnieren
  • In Verbindung stehende Artikel:


    Calmy-Rey wollte Genfer Polizisten bestrafen
    Donnerstag, 3. November 2011 / 13:23:00
    [ weiter ]
    Hannibal ist noch nicht zufrieden
    Dienstag, 13. April 2010 / 12:51:54
    [ weiter ]
    Atempause für Max Göldi
    Donnerstag, 1. April 2010 / 16:21:59
    [ weiter ]
    Libyen: Krise noch nicht beendet
    Sonntag, 28. März 2010 / 12:03:05
    [ weiter ]
    Gaddafi Jr. pfeift auf Entschädigung
    Freitag, 19. März 2010 / 08:00:01
    [ weiter ]
    Libyen zieht Klage gegen Journalisten zurück
    Donnerstag, 18. März 2010 / 13:43:14
    [ weiter ]
    Vorverurteilung: «Tribune de Genève» schockiert
    Mittwoch, 17. März 2010 / 16:19:41
    [ weiter ]
     
    .info Domain
    Jetzt registieren! www.firma.info oder www.produkt.info [ weiter ]


     
    kulturreport.ch ist ein Projekt der VADIAN.NET AG. Die Meldungen stammen von news.ch, der Schweizerischen Depeschenagentur (SDA) und weiteren Presseagenturen. Diese Nachrichten-Artikel sind nur zum persönlichen Gebrauch bestimmt. Vervielfältigung, Publikation oder Speicherung der Daten in Datenbanken, jegliche kommerzielle Nutzung sowie die Weitergabe an Dritte sind nicht gestattet. Wir liefern auf Anfrage auch vollautomatisiert Kultur-News an Ihre eigene Website. kulturreport.ch (c) copyright 2024 by VADIAN.NET AG