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Mittwoch, 17. März 2010 / 16:19:41

Vorverurteilung: «Tribune de Genève» schockiert

Genf - Die «Tribune de Genève» zeigt sich schockiert über gewisse Äusserungen des Kantons Genf in der Affäre Gaddafi. Die Genfer Tageszeitung bezeichnet zudem ihre Vorverurteilung durch den Kanton als «inakzeptabel» und verlangt, dass das juristische Prozedere eingehalten wird.

Der Staat sei absolut frei, seine Verantwortung im Falle Hannibal Gaddafi anzuerkennen, schreibt Chefredaktor Pierre Ruetschi auf der Internetseite der Zeitung.

«Aber das impliziert natürlich in keiner Weise, das die »Tribune de Genève« Recht verletzt hat, als sie die Fotos publizierte, wie das der Kanton Genf in seiner Eingabe an das Gericht zu verstehen gibt. (...) Diese Vorverurteilung ist absolut inakzeptabel», so Ruetschi weiter.

Ruetschi von seiner Nichtschuld überzeugt

Der Chefredaktor ist zudem «schockiert» darüber, dass der Kanton das Gericht darum bittet, von der Anhörung von Zeugen und von weiteren Ermittlungen abzusehen. Ruetschi gibt sich überzeugt, er habe mit der Publikation der Fotos Schweizer Recht nicht verletzt.

Die Genfer Regierung hingegen bekräftigte erneut ihre Position zur Veröffentlichung der Polizeifotos von Hannnibal Gaddafi: Sie erklärte ihre Bereitschaft, Gaddafi eine Entschädigung zu zahlen.

Wie hoch die Entschädigung sein werde, müsse das Gericht entscheiden, schrieb die Regierung in einer Mitteilung. Zur Kritik an ihrer Eingabe beim Gericht wollte sie keine Stellung nehmen.

Regierung erklärte Mitverantwortung an

Die Regierung erklärte weiter, sie erkenne eine Mitverantwortung an, da es sich mit grosser Wahrscheinlichkeit um einen ihrer Angestellten handelte, der das Foto an die «Tribune de Genève» geschickt hatte. Man werde solches Verhalten nicht tolerieren und entsprechend sanktionieren. Der Kanton Genf hatte in der Sache Strafklage gegen Unbekannt eingereicht.

Hannibal Gaddafi hatte im Dezember 2009 eine Zivilklage gegen den Kanton Genf, die «Tribune de Genève» und einen Journalisten der Zeitung wegen Verletzung seines Persönlichkeitschutzes eingereicht. Zudem verlangt er eine Entschädigung von 100'000 Franken.

 

 

pad (Quelle: sda)

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