Freitag, 26. März 2010 / 11:37:41
Lebenslänglich für Zwillingsmutter von Horgen
Zürich - Höchststrafe für ein erschütterndes Tötungsdelikt: Das Zürcher Geschworenengericht hat die Zwillingsmutter von Horgen ZH des Mordes an ihren beiden Kindern schuldig gesprochen. Sie wurde mit lebenslänglichem Freiheitsentzug bestraft.
Im Strafvollzug hat die Frau eine Therapie zu absolvieren. Dem Vater der getöteten Kinder, ihrem inzwischen geschiedenen Ehemann, muss die Frau Genugtuung und Schadenersatz von insgesamt gegen 165'000 Franken entrichten.
Markus Bischoff, Rechtsvertreter des Mannes, hatte über 100'000 Franken mehr gefordert. Da die Frau aber ohnehin kein Geld habe, gebe man sich mit dem Zugewiesenen zufrieden, sagte er nach der Urteilsverkündung.
Auf die Journalistenfrage, ob er mit dem Urteil zufrieden sei, fragte der Anwalt zurück: «Wie kann man zufrieden sein, wenn zwei Kinder tot sind?» Seinem Mandanten sei es zentral gewesen, dass die Wahrheit auf den Tisch komme. Für ihn sei nun das Wichtigste, dass der Fall abgeschlossen sei.
Angeklagte bestritt die Tat
Verteidigerin Cinthia Sedo war sowohl mit ihrem Antrag auf Freispruch - die Angeklagte bestritt die Tat - als auch mit ihrem Eventualantrag auf eine Qualifizierung der Tat als Totschlag und einer Freiheitsstrafe von sieben Jahren gescheitert. Sie war nach dem Urteil für eine Stellungnahme nicht erreichbar.
Das Gericht folgte mit seinem Urteil vollumfänglich dem Antrag der Anklage. Staatsanwalt Markus Oertle hatte eine lebenslängliche Freiheisstrafe wegen mehrfachen Mordes gefordert. Er zeigte sich nach der Urteilseröffnung denn auch zufrieden mit dem Richterspruch.
Keine Zweifel
Für das Gericht, das sich ausschliesslich auf Indizien stützen konnte, gab es keine Zweifel, dass die Mutter in der Nacht auf Heiligabend 2007 ihre beiden Kinder getötet hatte, wie Gerichtspräsident Pierre Martin ausführte. Sie habe die «rational kaum erklärbare» Tat skrupellos ausgeführt. Damit habe sie ein sehr schweres Verschulden auf sich geladen.
Um die Kinder zu töten, musste sie nacheinander in die beiden Kinderzimmer gehen und jedes der schlafenden Siebenjährigen ersticken. Anschliessend täuschte sie einen Einbruch vor, den es aber eindeutig nicht gegeben hatte. Und dass nicht der Vater die Kinder getötet hatte, ergaben die Untersuchungen klar.
ade (Quelle: sda)
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