Kulturreport

Kultur gemischt
Bühne
Kino
Musik
Literatur
Ausstellungen
Fernsehen

Shopping

Filmplakate
Musikposter
Starposter
DVDs
Videos
Soundtracks
Lomographie
Sterntaufe
3D-Bilder
Books

Impressum

© 2024 by
VADIAN.NET

Kulturnews für Ihre eigene Website
Gericht spricht die Mutter wegen Mordes an ihren Zwillingen für schuldig.

 
.info/.ch Domains - Jetzt registrieren!

Möchten Sie zu diesen Themen eine eigene Internet Präsenz aufbauen? Registrieren Sie jetzt komfortabel attraktive Domainnamen!


www.zwillingsmutter.info, www.lebenslaenglich.info, www.horgen.info, www.fuer.info

Freitag, 26. März 2010 / 11:37:41

Lebenslänglich für Zwillingsmutter von Horgen

Zürich - Höchststrafe für ein erschütterndes Tötungsdelikt: Das Zürcher Geschworenengericht hat die Zwillingsmutter von Horgen ZH des Mordes an ihren beiden Kindern schuldig gesprochen. Sie wurde mit lebenslänglichem Freiheitsentzug bestraft.

Im Strafvollzug hat die Frau eine Therapie zu absolvieren. Dem Vater der getöteten Kinder, ihrem inzwischen geschiedenen Ehemann, muss die Frau Genugtuung und Schadenersatz von insgesamt gegen 165'000 Franken entrichten.

Markus Bischoff, Rechtsvertreter des Mannes, hatte über 100'000 Franken mehr gefordert. Da die Frau aber ohnehin kein Geld habe, gebe man sich mit dem Zugewiesenen zufrieden, sagte er nach der Urteilsverkündung.

Auf die Journalistenfrage, ob er mit dem Urteil zufrieden sei, fragte der Anwalt zurück: «Wie kann man zufrieden sein, wenn zwei Kinder tot sind?» Seinem Mandanten sei es zentral gewesen, dass die Wahrheit auf den Tisch komme. Für ihn sei nun das Wichtigste, dass der Fall abgeschlossen sei.

Angeklagte bestritt die Tat

Verteidigerin Cinthia Sedo war sowohl mit ihrem Antrag auf Freispruch - die Angeklagte bestritt die Tat - als auch mit ihrem Eventualantrag auf eine Qualifizierung der Tat als Totschlag und einer Freiheitsstrafe von sieben Jahren gescheitert. Sie war nach dem Urteil für eine Stellungnahme nicht erreichbar.

Das Gericht folgte mit seinem Urteil vollumfänglich dem Antrag der Anklage. Staatsanwalt Markus Oertle hatte eine lebenslängliche Freiheisstrafe wegen mehrfachen Mordes gefordert. Er zeigte sich nach der Urteilseröffnung denn auch zufrieden mit dem Richterspruch.

Keine Zweifel

Für das Gericht, das sich ausschliesslich auf Indizien stützen konnte, gab es keine Zweifel, dass die Mutter in der Nacht auf Heiligabend 2007 ihre beiden Kinder getötet hatte, wie Gerichtspräsident Pierre Martin ausführte. Sie habe die «rational kaum erklärbare» Tat skrupellos ausgeführt. Damit habe sie ein sehr schweres Verschulden auf sich geladen.

Um die Kinder zu töten, musste sie nacheinander in die beiden Kinderzimmer gehen und jedes der schlafenden Siebenjährigen ersticken. Anschliessend täuschte sie einen Einbruch vor, den es aber eindeutig nicht gegeben hatte. Und dass nicht der Vater die Kinder getötet hatte, ergaben die Untersuchungen klar.

ade (Quelle: sda)

  • Artikel per E-Mail versenden
  • Druckversion anzeigen
  • Newsfeed abonnieren
  • In Verbindung stehende Artikel:


    Horgener Zwillingsmorde erneut vor Gericht
    Freitag, 16. November 2012 / 13:59:00
    [ weiter ]
    Mutter von ermordeten Zwillingen zieht Urteil weiter
    Donnerstag, 15. Dezember 2011 / 18:27:00
    [ weiter ]
    Zwillingsmord: Freispruch oder lebenslänglich?
    Dienstag, 23. März 2010 / 10:12:20
    [ weiter ]
    Zwillings-Mord: Gerichtsmedizin unschlüssig
    Dienstag, 16. März 2010 / 15:31:25
    [ weiter ]
    Zwillingsmord: Mutter äussert sich widersprüchlich
    Mittwoch, 10. März 2010 / 10:01:02
    [ weiter ]
    Zwillingsmord in Horgen: Mutter angeklagt
    Freitag, 19. Juni 2009 / 11:00:00
    [ weiter ]
     
    .info Domain
    Jetzt registieren! www.firma.info oder www.produkt.info [ weiter ]


     
    kulturreport.ch ist ein Projekt der VADIAN.NET AG. Die Meldungen stammen von news.ch, der Schweizerischen Depeschenagentur (SDA) und weiteren Presseagenturen. Diese Nachrichten-Artikel sind nur zum persönlichen Gebrauch bestimmt. Vervielfältigung, Publikation oder Speicherung der Daten in Datenbanken, jegliche kommerzielle Nutzung sowie die Weitergabe an Dritte sind nicht gestattet. Wir liefern auf Anfrage auch vollautomatisiert Kultur-News an Ihre eigene Website. kulturreport.ch (c) copyright 2024 by VADIAN.NET AG