Montag, 22. Februar 2010 / 07:56:41
Amnesty International: Aktion für Freilassung Göldis
Bern - Es kommt Bewegung in die Affäre um die zwei über anderthalb Jahre in Libyen festgehaltenen Schweizer: Max Göldi verliess am Mittag die Botschaft in Tripolis. Er wurde von libyschen Beamten abgeholt, berichtete ein Reporter der Nachrichtenagentur Reuters.
Amnesty International setzt sich derweil bei den libyschen Behörden für die sofortige Freilassung von Göldi ein. Das erstinstanzliche Verfahren sei nicht fair verlaufen, zudem sei die Anklage politisch motiviert, schreibt die Menschenrechtsorganisation in einer Stellungnahme.
Darin spricht sie sich grundsätzlich gegen Gefängnisstrafen bei Verstössen gegen Einreisebestimmungen aus. Amnesty International lanciert nun eine dringliche Aktion, um die Freilassung des Schweizers und die Erlaubnis für seine Ausreise zu erwirken. Diese kann auf der Website der Organisation unterzeichnet werden.
Göldi in Gefängnis gebracht
Göldi hatte am Mittag die Botschaft verlassen und war in ein Gefängnis gebracht worden. Es sei sehr tragisch, dass er für die Affäre um Hannibal Gaddafi den Kopf hinhalten müsse und für ihn der Weg zurück in die Schweiz offenbar über ein libysches Gefängnis führe, liess Amnesty International verlauten.
Die Organisation fordert auch, dass der zweite Schweizer, Rachid Hamdani, Libyen sofort verlassen kann. Noch lägen keine Hinweise über seine Ausreise vor. Am Morgen noch hatte sich Amnesty International erfreut gezeigt, dass Hamdani möglicherweise ausreisen könne.
Hamdani darf Libyen verlassen
Laut seinem Anwalt wird Hamdani Libyen am Montag verlassen. Sobald er sein Ausreisevisum erhalten habe, werde der tunesisch-schweizerische Doppelbürger nach Tunesien ausreisen.
Libyen hatte der Schweizer Botschaft in Tripolis laut der amtlichen libyschen Nachrichtenagentur Jana zuvor ein Ultimatum bis am Mittag gestellt, um Göldi den libyschen Behördem zu übergeben. Andernfalls werde Libyen «Massnahmen» ergreifen. Libyens Aussenminister Moussa Koussa kündigte zugleich an, dass Hamdani das Land verlassen könne.
fest (Quelle: sda)
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