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Verurteilung wegen wegen Körperverletzung, mehrfacher Vergewaltigung und Förderung der Prostitution.

 
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Donnerstag, 11. Februar 2010 / 22:53:50

Haupttäter im Fall Schmitten verurteilt

Freiburg - Der Haupttäter im so genannten Fall Schmitten muss für eineinhalb Jahre ins Gefängnis. In dem Verfahren ging es um den sexuellen Missbrauch von einem minderjährigen Mädchen durch mehrere junge Männer.

Den zur Tatzeit minderjährigen Haupttäter hat das Jugendgericht des Kantons Freiburg am Montag wegen Körperverletzung, mehrfacher Vergewaltigung und Förderung der Prostitution verurteilt. Die Übergriffe ereigneten sich 2005 und 2006.

Das Gericht erkannte in dem jungen Mann den Haupttäter und Initiator der in Gruppen begangenen sexuellen Übergriffe auf ein zur Tatzeit 14- bis 15-jähriges Mädchen. Diese sogenannten «Gang-Bang's» filmten die Täter mit Mobiltelefonen.

Enormer psychischer Druck

Anfänglich hatte das Mädchen mit dem Haupttäter eine Liebesbeziehung, wie aus dem Urteil der Freiburger Jugendstrafkammer hervorgeht.

Bald aber machte sich der junge Mann seine Freundin mit Drohungen, psychischem Druck und Gewalt gefügig. Die minderjährige Frau stand unter enormem psychischem Druck und getraute sich nicht, sich gegen die Übergriffe zu wehren.

Dem Angeklagten wurden ausserdem auch sexuelle Übergriffe auf ein anderes minderjähriges Mädchen sowie in zwei Fällen Förderung der Prostitution vorgeworfen.

Ein Freispruch

Im «Fall Schmitten» wurden insgesamt vier Erwachsene und fünf Minderjährige angeklagt. Drei Erwachsene wurden im März 2008 zu Freiheitsstrafen zwischen 18 und 42 Monaten verurteilt, einer freigesprochen.

Gegen vier Minderjährige verhängte die Jugendstrafkammer im März 2009 erzieherische Massnahmen und bedingte Freiheitsstrafen.

bert (Quelle: sda)

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