Dienstag, 18. März 2008 / 18:18:19
Urteil um sexuellen Missbrauch junger Frauen
Tafers - Im Prozess um den Missbrauch junger Frauen im freiburgischen Schmitten hat das Strafgericht des Sensebezirks drei Angeklagte zu Freiheitsstrafen zwischen 18 und 42 Monaten verurteilt. Gegen zwei wurden Geldstrafen verhängt, einer wurde freigesprochen
Die härteste Strafe erhielt ein heute 21-jähriger Schweizer mit türkischen Wurzeln. Das Gericht befand ihn der Vergewaltigung, des sexuellen Missbrauchs, wiederholter sexueller Handlungen mit Minderjährigen, der Nötigung und der Förderung der Prostitution für schuldig.
Zwei weitere Angeklagte - beides 22-jährige Kosovaren - erhielten Freiheitsstrafen. Der eine wurde zu 36 Monaten verurteilt, davon 12 Monate unbedingt, der andere erhielt 18 Monate bedingt. Auch sie haben sich der Vergewaltigung und der sexuellen Nötigung, der eine von ihnen zudem sexueller Handlungen mit einem Kind schuldig gemacht.
Der ältere Bruder des Hauptangeklagten wurde freigesprochen. Dieser muss zusammen mit den anderen Verurteilten dem ältesten Opfer eine Genugtuung von 25'000 Franken bezahlen und den zwei jüngeren eine Entschädigung von 10'000 Franken.
Staatsanwaltschaft gefolgt
Mit den Schuldsprüchen folgte das Gericht mehrheitlich der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigung hatte bedingte Geldstrafen oder Freisprüche verlangt. Ob die Urteile angefochten werden, war unklar.
Ebenfalls verurteilt wurden ein 48-jähriger Schweizer und ein 39-jähriger Kosovare. Der eine hatte sexuelle Dienstleistungen eines minderjährigen Opfers in Anspruch genommen, der andere Gehilfenschaft dazu geleistet. Dafür wurden sie zu Geldstrafen von 120 und 60 Tagessätzen bedingt verurteilt.
Der Fall von Schmitten hatte vor rund einem Jahr für Schlagzeilen gesorgt. Die Straftaten gehen auf den Sommer 2005 zurück. Der Prozess fand unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.
ht (Quelle: sda)
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