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Das Bundesgericht hat dem Haupttäter Recht gegeben.

 
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Mittwoch, 22. Dezember 2010 / 14:50:41

Bundesgericht verlangt Neubeurteilungim Fall Schmitten

Lausanne - Die Freiburger Justiz muss die mutmassliche Gruppenvergewaltigung einer Minderjährigen in Schmitten FR neu aufrollen. Das Bundesgericht hat dem Haupttäter Recht gegeben. Laut Gericht kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich das Mädchen gefügt hat.

Der Mann soll im Sommer 2005 zusammen mit mehreren Freunden ein ihm bekanntes minderjähriges Mädchen vergewaltigt haben. Diesen sogenannten «Gang-Bang» filmten die Täter mit Mobiltelefonen. Die polizeiliche Untersuchung förderte noch weitere Delikte des heute 23-jährigen Schweizers mit türkischen Wurzeln zu Tage.

Die Freiburger Justiz sprach ihn im März 2008 wegen Vergewaltigung, sexueller Nötigung, mehrfacher sexueller Handlungen mit Kindern und weiterer Straftaten schuldig. Er wurde dafür zu einer Freiheitsstrafe von dreieinhalb Jahren verurteilt.

Beweiswürdigung ungenügend

Das Bundesgericht hat seine Beschwerde in Bezug auf den Schuldspruch wegen der Gruppenvergewaltigung vom Juli 2005 nun gutgeheissen, wie die «Berner Zeitung» und weitere Tageszeitungen am Mittwoch berichteten. Die Sache wird vom Bundesgericht zur Neubeurteilung an die Freiburger Justiz zurückgeschickt.

Im Urteil wird die Beweiswürdigung des Freiburger Kantonsgerichts als ungenügend und willkürlich beanstandet. Das Gericht habe nicht konkret begründet, worin die für eine Vergewaltigung erforderliche Nötigungshandlung bestanden habe. Es habe nur ausgeführt, dass die junge Frau in die sexuellen Handlungen nicht eingewilligt habe.

Aus Naivität eingelassen?

Das reiche aber nicht aus. Es sei nicht auszuschliessen, dass sich das Mädchen dem Willen des Verurteilten und der anderen Teilnehmer gefügt habe, wenn auch vielleicht widerwillig. Dafür spreche etwa die Aussage einer Zeugin, wonach die junge Frau naiv gewesen sei und sich deshalb auf die Sache eingelassen habe.

Laut der Zeugin habe sie den mit ihr befreundeten Verurteilten nicht verlieren wollen und deshalb alles gemacht, was er gesagt habe.

ade (Quelle: sda)

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