Montag, 30. November 2009 / 17:12:11
Verstösst das Minarett-Verbot gegen die Menschenrechte?
Genf - Die Vereinten Nationen untersuchen, ob das vom Schweizer Stimmvolk verabschiedete Minarett-Verbot mit internationalem Recht vereinbar ist. Experten seien daran, den Fall zu prüfen, sagte ein Sprecher des UNO-Hochkomissariats für Menschenrechte.
Die UNO werde zum Entscheid des Schweizer Souveräns Stellung nehmen, sagte der Sprecher gegenüber der Nachrichtenagentur SDA ohne den genauen Zeitpunkt zu nennen. Schon während der Abstimmungskampagne hatten UNO-Experten die Bundesbehörden mehrfach über den diskriminierenden Charakter eines Minarett-Verbots gewarnt.
Aufhebung erwartet
Rechtsexperten sind sich derweil einig, dass der Schweiz ein Rechtsstreit droht. Der Berner Rechtsprofessor Walter Kälin rechnet damit, dass die Schweiz schlussendlich das Minarett-Verbot aufheben wird.
«Wegen ein paar Minaretten weniger wird die Schweiz nicht auf die Europäische Menschenrechtskonvention verzichten», zeigte sich der Experte für Völkerrecht gegenüber der Nachrichtenagentur SDA überzeugt.
Vor Gericht
Völkerrechtsprofessor Kälin geht davon aus, dass das Minarett-Verbot in der Schweiz vor Gericht angefochten wird. Und falls die Schweizer Instanzen das Minarett-Verbot nicht zu Fall brächten, sei eine Beschwerde an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte möglich, erklärte er.
Zuerst müssten aber die innerstaatlichen Rechtsbehelfe bis zum Bundesgericht ausgeschöpft werden. In Strassburg könne grundsätzlich jede Person Beschwerde einreichen, die vom Minarett-Verbot direkt betroffen sei, hielt Kälin fest. Das sind in dem Fall Muslime, die in der Schweiz leben.
Klagen angekündigt
Bereits geäussert hat sich die Islamische Glaubengemeinschaft Langenthal. Die Langenthaler Muslime wollen ihren Fall via Verwaltungs- und Bundesgericht bis vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg ziehen. Bereits seit drei Jahren kämpfen die Langenthaler Muslime auf dem Rechtsweg für ihr Minarett.
Liegt ein Entscheid des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte vor, ist dieser für die Schweiz zwingend. «Das Völkerrecht kommt vor innerstaatlichem Recht», erklärte Kälin, der zwischen 2003 und 2008 Mitglied des UNO-Menschenrechtsausschusses war.
fest (Quelle: sda)
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