Kulturreport

Kultur gemischt
Bühne
Kino
Musik
Literatur
Ausstellungen
Fernsehen

Shopping

Filmplakate
Musikposter
Starposter
DVDs
Videos
Soundtracks
Lomographie
Sterntaufe
3D-Bilder
Books

Impressum

© 2024 by
VADIAN.NET

Kulturnews für Ihre eigene Website
Das Bundesstrafgericht gibt grünes Licht für die Entlassung von Roman Polanski.

 
.info/.ch Domains - Jetzt registrieren!

Möchten Sie zu diesen Themen eine eigene Internet Präsenz aufbauen? Registrieren Sie jetzt komfortabel attraktive Domainnamen!


www.ueberwachter.info, www.hausarrest.info, www.entlassen.info, www.polanski.info

Mittwoch, 25. November 2009 / 17:32:40

Polanski wird entlassen - aber überwachter Hausarrest

Bellinzona - Das Bundesstrafgericht gibt grünes Licht für die Entlassung von Roman Polanski aus Schweizer Auslieferungshaft. Für seine Freiheit muss der Regisseur 4,5 Millionen Franken Kaution leisten, seine Ausweise abgeben und elektronisch überwachten Hausarrest antreten.

Das Bundesamt für Justiz (BJ) hatte das Haftentlassungsgesuch des französisch-polnischen Starregisseurs Ende Oktober abgewiesen. Polanski gelangte dagegen ans Bundesstrafgericht, das seine Beschwerde nun gutgeheissen hat. Der Entscheid kann innert 10 Tagen noch beim Bundesgericht angefochten werden.

Ob das BJ dies tun wird, steht laut Pressesprecher Folco Galli noch nicht fest. Über das weitere Vorgehen werde das BJ aber rasch entscheiden. Am Mittwoch werde Polanski auf jeden Fall noch nicht entlassen. Ziehe das BJ den Entscheid nicht weiter, werde es nach Sicherstellung der Ersatzmassnahmen Polanskis Freilassung anordnen.

In ihrem Urteil kommen die Richter in Bellinzona zum Schluss, dass die Fluchtgefahr mit der Kaution, dem elektronisch überwachten Hausarrest in seinem Gstaader Chalet sowie der Abgabe der Ausweispapiere ausreichend gebannt werden kann.

Risiko einer Flucht noch immer hoch

Das Risiko einer Flucht sei zwar nach wie vor als hoch einzustufen. Es dürfe indessen angenommen werden, dass die Aussicht auf den Verlust seines Geldes Polanski nach menschlichem Ermessen davon abhalten werde. Bei der Kaution über 4,5 Millionen Franken handle es sich um einen «substantiellen Anteil» seines Vermögens.

Polanski hatte 1977 in den USA eine 13-Jährige vergewaltigt. Gestützt auf ein amerikanisches Ersuchen wurde er am 26. September 2009 bei der Anreise zum Filmfestival in Zürich verhaftet. Seither sitzt er in Auslieferungshaft.

Seine Beschwerde gegen den Auslieferungshaftbefehl hatte das Bundesstrafgericht am 20. Oktober abgewiesen. Kurz darauf traf aus den USA das offizielle Auslieferungsersuchen ein. Gemäss diesem Gesuch drohen Polanski in Amerika nur zwei Jahre Gefängnis und nicht wie ursprünglich angenommen 50 Jahre.

smw (Quelle: sda)

  • Artikel per E-Mail versenden
  • Druckversion anzeigen
  • Newsfeed abonnieren
  • In Verbindung stehende Artikel:


    Journalistenpulk wartet in Gstaad auf Polanskis Ankunft
    Montag, 30. November 2009 / 19:50:17
    [ weiter ]
    Polanski verbringt das Wochenende noch in Haft
    Freitag, 27. November 2009 / 16:09:43
    [ weiter ]
    Haftentlassung: Polanski bald in Gstaad
    Donnerstag, 26. November 2009 / 15:17:40
    [ weiter ]
    Polanski verweigert eine Auslieferung in die USA
    Freitag, 20. November 2009 / 11:18:29
    [ weiter ]
    Polanski-Anhöhrung im Dezember in Los Angeles
    Dienstag, 3. November 2009 / 10:20:49
    [ weiter ]
    Höchstens zwei Jahre Knast für Roman Polanski
    Freitag, 23. Oktober 2009 / 10:11:11
    [ weiter ]
     
    Kino
    Die teuersten Promi-Erinnerungsstücke aller Zeiten [ weiter ]
    Shopping
    Filmplakate
    DVDs
    Videos

    .info Domain
    Jetzt registieren! www.firma.info oder www.produkt.info [ weiter ]


     
    kulturreport.ch ist ein Projekt der VADIAN.NET AG. Die Meldungen stammen von news.ch, der Schweizerischen Depeschenagentur (SDA) und weiteren Presseagenturen. Diese Nachrichten-Artikel sind nur zum persönlichen Gebrauch bestimmt. Vervielfältigung, Publikation oder Speicherung der Daten in Datenbanken, jegliche kommerzielle Nutzung sowie die Weitergabe an Dritte sind nicht gestattet. Wir liefern auf Anfrage auch vollautomatisiert Kultur-News an Ihre eigene Website. kulturreport.ch (c) copyright 2024 by VADIAN.NET AG