Freitag, 23. Oktober 2009 / 10:11:11
Höchstens zwei Jahre Knast für Roman Polanski
Bern - Die USA haben formell um die Auslieferung von Regisseur Roman Polanski ersucht. Das Auslieferungsgesuch ist am Donnerstagabend in der Schweiz eingetroffen, wie das Bundesamt für Justiz (BJ) mitteilte. Polanski akzeptiert das Gesuch laut seinem Anwalt nicht.
Der französisch-polnische Star-Regisseur war am 26. September in Zürich festgenommen worden und ist seither in Auslieferungshaft. Ein Gesuch um Haftentlassung lehnte das Bundesstrafgericht kürzlich ab mit der Begründung, die Fluchtgefahr sei zu hoch.
Am Donnerstag übermittelte die US-Botschaft in Bern innerhalb der vom bilateralen Auslieferungsvertrag vorgesehenen Frist von 40 Tagen dem BJ das formelle Auslieferungsersuchen. Dieses stützt sich auf einen US-Haftbefehl vom 1. Februar 1978.
Diesen hatte ein kalifornisches Gericht erlassen, weil Polanski entgegen seiner Zusicherung nicht vor dem Richter erschienen war. Der Regisseur hatte vorher in einer Strafuntersuchung zugegeben, Sex mit einer Minderjährigen gehabt zu haben. Seit seiner Flucht nach Europa wird er deswegen von den US-Behörden gesucht.
Maximal 2 Jahre Gefängnis
Polanski drohen in den USA maximal zwei Jahre Gefängnis. Dies geht aus dem Auslieferungsgesuch hervor, wie BJ-Sprecher Folco Galli gegenüber der SDA bestätigte. Der fragliche Straftatbestand sehe keine höheren Strafen vor, so Galli.
Das BJ wird das Auslieferungsersuchen nun an den Kanton Zürich weiterleiten. Gestützt auf die Anhörung von Polanski und die Stellungnahme seines Anwalts wird das BJ über die Auslieferung entscheiden.
Auslieferungsgesuch wird angefechtet
Nach dem Entscheid des BJ hat Polanski 30 Tage Zeit, die Auslieferung anzufechten. Über die Beschwerde entscheidet das Bundesstrafgericht. In «besonders bedeutsamen Fällen» ist ein Weiterzug ans Bundesgericht möglich.
Polanskis französischer Anwalt Hervé Temime sagte gegenüber der Nachrichtenagentur AFP, Polanski akzeptiere das Auslieferungsgesuch der USA nicht. «Herr Polanski wird seinen Kurs nicht ändern», sagte Temime ohne genauer zu werden. Auch vom Schweizer Anwalt Lorenz Erni war nichts in Erfahrung zu bringen.
fest (Quelle: sda)
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