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Das Tötungsdelikt an der 16-jährigen Lucie ist nicht durch ein Fehlverhalten von Mitarbeitenden der Vollzugsbehörden oder der Bewährungshilfe mitverursacht worden.

 
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Dienstag, 24. November 2009 / 12:05:51

Behörden im Fall Lucie entlastet

Aarau - Der Aargauer Grosse Rat hat im Zusammenhang mit der Aufarbeitung des Tötungsdeliktes Lucie einen Bericht diskutiert, in dem die Kantonsbehörden entlastet werden. Über organisatorische Verbesserungen bei den Behörden entscheidet das Parlament später.

Ohne Gegenstimme nahm der Grosse Rat den parlamentarischen Bericht zur Kenntnis. Dieser stützt die Schlussfolgerungen eines Expertenberichtes, wonach das Tötungsdelikt an der 16-jährigen Lucie nicht durch ein Fehlverhalten von Mitarbeitenden der Vollzugsbehörden oder der Bewährungshilfe mitverursacht worden war.

Ein Fehlverhalten könne nicht klar zugeordnet werden, hielt die parlamentarische Kommission für öffentliche Sicherheit (SIK) fest. Jede involvierte Stelle habe die gesetzlichen Vorschriften bei der Betreuung des späteren Täters des Tötungsdelikts vom 4. März eingehalten.

Die Gesamtübersicht hat gefehlt

Beim Strafvollzug habe jedoch die Gesamtübersicht gefehlt. Es habe eine Reihe von «System-Schwachstellen» gegeben, die zusammengewirkt hätten. Der 29-jährige Schweizer war im August 2008 auf Bewährung aus dem Massnahmenvollzug entlassen worden.

Regierungsrat Urs Hofmann versicherte im Parlament, der Kanton werde «nicht zur Tagesordnung» übergehen. Eine Organisationsanalyse der Strafvollzugsbehörden soll Schwachpunkte und Verbesserungen aufzeigen. Das Parlament wird nach Vorliegen dieser Analyse über konkrete Anträge wie mehr Personal entscheiden.

Bei der kurzen Debatte über den SIK-Bericht erhielt der Regierungsrat von allen Parteien Lob. Dieser habe gehandelt und die notwendigen Schritte eingeleitet, hiess es. Hofmann sagte, er sei froh, dass das Thema «ohne Polemik und parteipolitisches Gezänk» behandelt worden sei.

zel (Quelle: sda)

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