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Fall Polanski: Die Schweiz war nicht Befehlsempfänger.

 
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Mittwoch, 21. Oktober 2009 / 13:24:20

Polanski: Schweiz gab US-Behörden Hinweis

Bern - Die Schweizer Behörden haben die USA über den Besuch von Roman Polanski im Voraus informiert. Details aus dem Schriftverkehr beider Länder machen deutlich, dass die Schweiz aktiv auf die USA zuging und damit den Anstoss für die Verhaftung des Regisseurs gab.

Folco Galli, Sprecher des Bundesamtes für Justiz (BJ) bestätigte, dass das Bundesamt für Justiz (BJ) am 21. September - fünf Tage vor der Festnahme - ein Fax mit dem Vermerk «Dringend» nach Washington schickte und sich bei den US-Behörden vergewissern wollte, ob der Haftbefehl gegen Polanski immer noch gültig sei.

«Die US-Behörden haben das umgehend mit der Übermittlung eines ausdrücklichen Haftersuchens im Hinblick auf eine Auslieferung bestätigt», sagte Galli. Die Antwort sei vom Büro für internationale Angelegenheiten (Office of International Affairs) des US-Justizdepartements am Mittwoch 23. September eingegangen.

Am Freitag, einen Tag vor der Festnahme des Regisseurs in Zürich, wurde laut Angaben ihres Departements schliesslich Justizministerin Eveline Widmer-Schlumpf über die Angelegenheit informiert.

«Routinesache»

Die Anfrage bei den USA sei eine «Routinesache» gewesen, erklärte Galli. «Das entspricht allgemein den Gepflogenheiten». Man könne nur eine Verhaftung anordnen, wenn man 100-Prozent sicher sei, dass der Haftbefehl noch gültig sei.

Auch den Vorwurf, die Justizbehörden hätten bereits früher aktiv werden können, weil Polanski ein Ferienhaus in Gstaad besitzt und regelmässig seine Ferien in der Schweiz verbrachte, wies sie zurück. Das BJ habe von seinen früheren Aufenthalten immer erst im Nachhinein erfahren. Aber «diesmal wusste es, dass er kommt».

ht (Quelle: sda)

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