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Die beiden Schweizer Bürger dürfen Libyen nicht verlassen.

 
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Mittwoch, 9. September 2009 / 20:50:23

Libyen-Affäre: Geisel hat Kontakte zum Premier

Bern - Eine der beiden Schweizer Geiseln in Libyen unterhält private Kontakte zur Familie des libyschen Premierministers. Das hat das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) bekanntgegeben.

Nachdem in Medien vertrauliche Protokolle mehrerer Sitzungen der Aussenpolitischen Kommission (APK) des Nationalrats in Auszügen publiziert wurden, trafen beim EDA zahlreiche Medienanfragen ein. Es sah sich deshalb veranlasst, in einem Communiqué zu den aufgeworfenen Fragen Stellung zu nehmen.

Privaten Kontakt

Einer der beiden Schweizer Bürger unterhalte tatsächlich private Kontakte zur Familie des libyschen Premierministers, schreibt das EDA. Es treffe auch zu, dass einer der beiden Schweizer Bürger auf seinen eigenen Wunsch permanent in der Schweizer Botschaft in Tripolis untergebracht sei.

Kontakt zur Botschaft

Der andere Schweizer Bürger sei auf seinen eigenen Wunsch nicht permanent in der Botschaft untergebracht ist, sondern wohne in einem privaten Domizil rund 200 Kilometer ausserhalb von Tripolis. Er melde sich jedoch regelmässig bei der Botschaft in Tripolis.

Den beiden Schweizer Bürgern sei angeboten worden, gewisse administrative Tätigkeiten auf der Schweizer Botschaft in Tripolis zu verrichten, damit sie auf diese Weise die ungewisse Zeit ihres erzwungenen Aufenthalts in Libyen nutzen könnten.

Dieses Angebot sei von einem der beiden dankend angenommen worden. Doch habe er dies nicht formell in der Eigenschaft eines Botschaftssekretärs ausüben können, weil es dazu einer entsprechenden Mitteilung an die libyschen Behörden bedurft hätte.

Libyen nicht verlassen

Dies ändere jedoch nichts an der Tatsache, dass die libyschen Behörden beide Schweizer Bürger im Juli 2008 vorübergehend festgenommen und in ein Gefängnis gesteckt hätten, schreibt das EDA.

Und es ändere nichts daran, dass die libysche Justiz gegen beide Schweizer Bürger wegen angeblichen Verstössen gegen die libyschen Einreise-/Aufenthaltsbestimmungen ein Verfahren eröffnet habe.

Die beiden Schweizer Bürger würden nach wie vor - und zwar entgegen mehrerer Zusagen des libyschen Premierministers - daran gehindert, Libyen zu verlassen.

sl (Quelle: sda)

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