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Scheinehen würden oft erst spät erkannt, argumentiert die SPK-Mehrheit.

 
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Freitag, 28. August 2009 / 10:08:39

Kommission unterstützt Kampf gegen Scheinehen

Bern - Eine erschlichene Einbürgerung soll künftig während acht statt bloss fünf Jahren nichtig erklärt werden können. Mit 6 zu 3 Stimmen unterstützt die Staatspolitische Kommission (SPK) des Ständerates eine Nationalratsvorlage zur Änderung des Bürgerrechtsgesetzes.

Nach Ansicht der SPK-Mehrheit brauchen die Ausländerbehörden mehr Zeit zur Aberkennung von Einbürgerungen, die mit Scheinehen erschlichen wurden und deren Missbräuchlichkeit oft erst später erkannt wird. Nach jeder Untersuchungshandlung der Behörden soll zudem eine neue zweijährige Verjährungsfrist zu laufen beginnen.

Die Kommissionsminderheit möchte es bei der Frist von fünf Jahren für die Nichtigerklärung bewenden lassen, wie die Parlamentsdienste mitteilten. Sie kritisiert den Verlust an Rechtssicherheit für neu Eingebürgerte. Der Ständerat entscheidet vorausichtlich in der bevorstehenden Herbstsession.

Die Änderung des Bürgerrechtsgesetzes geht auf eine parlamentarische Initiative von Nationalrat Ruedi Lustenberger (CVP/LU) zurück. Eine andere Gesetzesänderung im Kampf gegen Scheinehen ist bereits unter Dach: Nach dem Beschluss beider Räte soll in der Schweiz nur noch heiraten dürfen, wer hier ein Bleiberecht hat.

ht (Quelle: sda)

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