Montag, 2. Juli 2007 / 16:45:25
Verschärfter Kampf gegen Scheinehen
Bern - Der Kampf gegen Scheinehen soll verschärft werden. Eine Nationalratskommission will ausländische Verlobte zum Nachweis ihres rechtmässigen Aufenthalts verpflichten und die Frist für das Nichtigerklären erschlichener Einbürgerungen verlängern.
Die Staatspolitische Kommission (SPK) hat die beiden neuen Massnahmen gegen missbräuchliche Eheschliessungen in die Vernehmlassung geschickt, wie die Parlamentsdienste mitteilten. Den Anstoss dazu gaben Toni Brunner (SVP/SG) und Ruedi Lustenberger (CVP/LU) mit parlamentarischen Initiativen.
Zum einen will die SPK im Zivilgesetzbuch und im Partnerschaftgesetz festschreiben, dass ausländische Brautleute bzw. gleichgeschlechtliche Partner im Vorbereitungsverfahren mit einer Aufenthaltsbewilligung oder einem gültigen Touristenvisum ihren rechtmässigen Aufenthalt in der Schweiz nachweisen müssen.
Zudem sollen die Zivilstandsämter die Ausländerbehörden ins Bild setzen müssen, wenn sich Heiratswillige illegal im Land aufhalten. Illegal Anwesende dürften sich nicht länger ihren Aufenthalt durch die Eröffnung eines Vorbereitungsverfahren legalisieren lassen, hält die SPK fest.
Vernehmlassung bis Mitte Oktober
Die Änderung des ZGB und des Partnerschaftsgesetzes wurde mit 13 zu 8 Stimmen zuhanden der Vernehmlassung verabschiedet.
Ändern will die SPK auch das Bürgerrechtsgesetz. Neu sollen die Ausländerbehörden eine Einbürgerung während acht statt bloss fünf Jahren nichtig erklären können, wenn das Bürgerrecht aufgrund einer Scheinehe erschlichen wurde.
Diese Vernehmlassungsvorlage hiess die SPK mit 14 zu 4 Stimmen bei 3 Enthaltungen gut. Die Vernehmlassung dauert bis Mitte Oktober dieses Jahres.
smw (Quelle: sda)
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