Kulturreport

Kultur gemischt
Bühne
Kino
Musik
Literatur
Ausstellungen
Fernsehen

Shopping

Filmplakate
Musikposter
Starposter
DVDs
Videos
Soundtracks
Lomographie
Sterntaufe
3D-Bilder
Books

Impressum

© 2024 by
VADIAN.NET

Kulturnews für Ihre eigene Website
Aus sicherheitspolitischer Sicht sei die Vernichtung der brisantesten Dokumente mit Atomwaffendesigns zwingend notwendig, schreibt der Bundesrat.

 
.info/.ch Domains - Jetzt registrieren!

Möchten Sie zu diesen Themen eine eigene Internet Präsenz aufbauen? Registrieren Sie jetzt komfortabel attraktive Domainnamen!


www.aktenvernichtung.info, www.bundesrat.info, www.tinner.info, www.haelt.info

Mittwoch, 1. Juli 2009 / 14:20:12

Bundesrat hält im Fall Tinner an Aktenvernichtung fest

Bern - Der Bundesrat hält an der Vernichtung der Tinner-Akten fest. Er lehnt die Forderung der Geschäftsprüfungsdelegation (GPDel) ab, alle Unterlagen den Strafbehörden zu übergeben.

Am 24. Juni 2009 hatte die Regierung beschlossen, die im Verfahren Tinner bei der Bundesanwaltschaft aufgefundenen Aktenkopien den Strafverfolgungsbehörden mehrheitlich zugänglich zu machen.

Nur die brisantesten Dokumente mit Atomwaffendesigns sollten durch Platzhalter ersetzt werden. Diese Platzhalter sollten es ermöglichen, die entfernten Seiten einzuschätzen und einzuordnen.

Andere Dokumente, insbesondere 1000 Seiten, bei denen es um die Urananreicherung geht, sollen an einem sicheren Ort verwahrt werden, wo Richter, Angeklagte und Anwälte sie einsehen können. Erst nach Abschluss des Strafverfahrens sollen diese vernichtet werden.

GPDel fordert Zerstörung der Akten

Am gestrigen Dienstag hatte die GPDel den Bundesrat dazu aufgefordert, auf seinen Entscheid zurückzukommen, Tinner-Akten zu vernichten. Die Zerstörung von Beweismaterial sei ein unzulässiger Eingriff in die Justiz und «nicht rechtmässig».

Nach Ansicht des Bundesrates ist es jedoch fraglich, ob es der GPDel im Rahmen der parlamentarischen Oberaufsicht überhaupt zusteht, solche Forderungen an die Exekutive zu richten. Er sieht keinen Anlass, auf seinen Beschluss zurückzukommen.

Aus sicherheitspolitischer Sicht sei die Vernichtung der brisantesten Dokumente mit Atomwaffendesigns zwingend notwendig, schreibt der Bundesrat in seiner Stellungnahme.

Geheime Schredder-Aktion

Im November 2007 hatte der Bundesrat die bei der Familie Tinner sichergestellten Atombombenbaupläne und andern Beweisstücke in einer geheimen Aktion schreddern lassen. Zufällig wurden dann aber im Dezember 2008 im Archiv der Bundesanwaltschaft 14 Ordner mit Aktenkopien gefunden.

Das Vorgehen des Bundesrats wurde in der Folge von der für den Geheimbereich zuständigen GPDel kritisiert. Auch das Bundesstrafgericht meldete sich zu Wort und zeigte sich vergangene Woche in einem Schreiben an Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf nicht einverstanden mit dem Beschluss des Bundesrates.

fest (Quelle: sda)

  • Artikel per E-Mail versenden
  • Druckversion anzeigen
  • Newsfeed abonnieren
  • In Verbindung stehende Artikel:


    Bundesstrafgericht reagiert im Tinner-Streit
    Donnerstag, 9. Juli 2009 / 12:12:34
    [ weiter ]
    Bundesrat will Tinner-Akten nicht herausgeben
    Mittwoch, 8. Juli 2009 / 07:20:20
    [ weiter ]
    Tinner-Untersuchungsrichter will alle Akten sehen
    Samstag, 4. Juli 2009 / 14:14:40
    [ weiter ]
    Aktenvernichtung im Tinner-Fall «unrechtsmässig»
    Dienstag, 30. Juni 2009 / 13:25:38
    [ weiter ]
    Fall Tinner: Aktenkopien für Strafverfolgung zugänglich
    Mittwoch, 24. Juni 2009 / 15:36:53
    [ weiter ]
    Atomschmuggel: Urs Tinner freigelassen
    Sonntag, 28. Dezember 2008 / 19:16:48
    [ weiter ]
     
    .info Domain
    Jetzt registieren! www.firma.info oder www.produkt.info [ weiter ]


     
    kulturreport.ch ist ein Projekt der VADIAN.NET AG. Die Meldungen stammen von news.ch, der Schweizerischen Depeschenagentur (SDA) und weiteren Presseagenturen. Diese Nachrichten-Artikel sind nur zum persönlichen Gebrauch bestimmt. Vervielfältigung, Publikation oder Speicherung der Daten in Datenbanken, jegliche kommerzielle Nutzung sowie die Weitergabe an Dritte sind nicht gestattet. Wir liefern auf Anfrage auch vollautomatisiert Kultur-News an Ihre eigene Website. kulturreport.ch (c) copyright 2024 by VADIAN.NET AG