Donnerstag, 2. April 2009 / 09:36:36
Affäre Nef: Zürcher Stadtpolizist verurteilt
Zürich - Der im Fall Nef angeklagte Zürcher Stadtpolizist ist vom Zürcher Bezirkgericht wegen Amtsgeheimnisverletzung verurteilt worden. Die verhängte Geldstrafe wurde zugunsten einer zweijährigen Probezeit aufgeschoben.
Der 57-jährige Polizist wurde zu einer bedingten Geldstrafe von 90 Tagessätzen à 160 Franken verurteilt. Die Staatsanwältin hatte 100 Tagessätze à 210 Franken und eine Busse von 1000 Franken gefordert. Der ehemalige Armeechef Roland Nef erhält eine symbolische Genugtuung in der Höhe von einem Franken, so wie es sein Vertreter vor Gericht beantragt hatte.
Die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert. Wie der Anwalt des Angeklagten auf Anfrage sagte, werde man das Urteil auf jeden Fall anfechten.
Dem Angeklagten wurde vorgeworfen, der «SonntagsZeitung» Dokumente aus dem Polizeiinformationssystem Polis zugespielt zu haben. Sie enthielten Details zu einem Strafverfahren gegen Nef, das nach dessen Wahl zum Armeechef, aber vor dessen Amtsantritt eingestellt wurde.
Aktenübergabe bestritten
Die Zeitung hatte die Dokumente im vergangenen Sommer in zwei Artikeln abgedruckt und damit die «Affäre Nef» ins Rollen gebracht. Diese führte letztlich zu Nefs Rücktritt als Armeechef.
Der stellvertretende Chef bei der Personenfahnung der Stadtpolizei Zürich hatte nie bestritten, die fraglichen aus dem Informationssystem geholt und sich mit Journalisten der «SonntagsZeitung» getroffen zu haben. Die vertraulichen Akten habe er aber nicht übergeben.
Der Richter sah es dagegen als erwiesen an, dass der Polizist die besagten Dokumente einem Journalisten der «SonntagsZeitung» zur Verfügung stellte.
smw (Quelle: sda)
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