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Der angeklagte 57-jährige Polizeibeamte hatte sich Zugriff auf die Polizei-Dokumente verschafft und sie ausgedruckt.

 
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Mittwoch, 11. März 2009 / 13:08:39

Fall Nef: Prozess gegen Polizist

Zürich - Wegen Amtsgeheimnisverletzung muss sich ein Zürcher Stadtpolizist am nächsten Mittwoch vor dem Bezirksgericht Zürich verantworten. Ihm wird vorgeworfen, Polizeiakten über den damaligen Armeechef Roland Nef der «SonntagsZeitung» weitergegeben zu haben.

Die «SonntagsZeitung» hatte die Dokumente aus dem Polizeiinformationssystem Polis im letzten Sommer in zwei Artikeln mit den Titeln «Die Akte über Armee-Chef Nef» und «Das Stalking-Protokoll» abgedruckt.

Die Artikel brachten die «Affäre Nef» ins Rollen, die zum Rücktritt von Nef als Armeechef führte.

Zugriff auf Dokumente

Die Akten verweisen auf ein Strafverfahren gegen Nef wegen Nötigung. Einem Dokument ist zu entnehmen, dass Nef seine frühere Lebenspartnerin telefonisch, mit SMS, E-Mails und auf andere Art und Weise belästigte und in ihrem Namen auf Sexinserate antwortete.

Der angeklagte 57-jährige Polizeibeamte hatte sich gemäss Staatsanwaltschaft am 16. und 21. April 2008 Zugriff auf die Polizei-Dokumente verschafft und sie ausgedruckt. Er habe sie dann «zu einem nicht mehr genau bestimmbaren Zeitpunkt» zwischen dem 16. April und 26. Juni an einem unbekannten Ort einem «SonntagsZeitung»-Journalisten übergeben, heisst es in der Anklageschrift.

Dem Polizeibeamten, der als Chef-Stellvertreter bei der Personenfahndung tätig ist, sei bekannt gewesen, dass die in den fraglichen Dokumenten enthaltenen Informationen «dem Amtsgeheimnis unterstehen und zudem die Privatsphäre der betroffenen Personen tangieren». Die Staatsanwältin wird ihren Strafantrag erst im Prozess bekannt geben.

sl (Quelle: sda)

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