Mittwoch, 18. März 2009 / 11:17:11
Geldstrafe und Busse für Polizisten im Fall Nef
Zürich - Ein wegen Amtsgeheimnisverletzung im Fall Nef angeklagter Zürcher Stadtpolizist hat vor Zürcher Bezirksgericht bestritten, Journalisten Polizeiakten zugespielt zu haben. Das Urteil wird später schriftlich eröffnet.
Die Staatsanwältin fordert eine bedingte Geldstrafe von 100 Tagessätzen à 210 Franken und eine Busse von 1000 Franken. Der Verteidiger verlangt einen Freispruch.
Der 57-jährige Polizist gab zu, die fraglichen Dokumente aus dem Polizeiinformationssystem (Polis) geholt zu haben. Sie enthielten Details zu einem Strafverfahren gegen Roland Nef wegen Nötigung, das nach dessen Wahl zum Armeechef, aber vor dessen Amtsantritt eingestellt wurde.
Artikel brachten Affäre Nef ins Rollen
Er habe sich auch mit Journalisten der «SonntagsZeitung» getroffen und über den Fall Nef gesprochen, sagte der stellvertretende Chef bei der Personenfahndung der Stadtpolizei Zürich. Die vertraulichen Akten habe er aber nicht übergeben.
Die «SonntagsZeitung» hatte am 13. und 20. Juli 2008 Auszüge aus den Dokumenten unter den Titeln «Die Akte über Armee-Chef Nef» und «Das Stalking-Protokoll» abgedruckt. Die Artikel brachten die «Affäre Nef» ins Rollen, die zum Rücktritt von Nef als Armeechef führten.
Verfahren gegen andere Polizisten eingestellt
Bei den Polizeidokumenten handelte es sich um Journaleinträge, denen zu entnehmen ist, wie Nef seine Ex-Partnerin belästigte, sowie um einen polizeilichen Informationsbericht.
Nach Ansicht der Staatsanwältin kommt nur der Angeklagte für die Amtsgeheimnisverletzung in Frage. Die Verfahren gegen andere Polizisten, die auf die Akten zugegriffen hatten, wurden wieder eingestellt.
tri (Quelle: sda)
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