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Nach dem heutigen Recht ist eine rasche Scheidung nicht möglich.

 
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Mittwoch, 11. März 2009 / 12:36:55

Frist bei einvernehmlicher Scheidung abschaffen

Bern - Bei der einvernehmlichen Ehescheidung soll es keine obligatorische Bedenkfrist mehr geben. Mit 142 zu 16 Stimmen hat dies der Nationalrat als erste Kammer beschlossen.

Nach heutigem Recht kann das Gericht die Scheidung auf gemeinsames Begehren erst zwei Monate nach der Anhörung aussprechen. Weite Kreise erachten dies als praxisfremde Schikane, die in klaren Fällen eine rasche Scheidung verhindert.

Trotz der auch vom Bundesrat begrüssten Abschaffung der Bedenkfrist will der Nationalrat die Ehegatten vor übereilter Scheidung schützen. Ausdrücklich verankerte er deshalb im Gesetz die Möglichkeit einer gerichtlichen Anhörung, die aus mehreren Sitzungen bestehen kann.

Zweifel an Verbesserung

Eine links-grüne Minderheit der Rechtskommission unter Anita Thanei (SP/ZH) beantragte, auf die Vorlage nicht einzutreten. Eine dringliche Revision in diesem einen Punkt rechtfertige sich nicht. Es sei zudem zweifelhaft, dass das Verfahren der Scheidung auf gemeinsames Begehren verbessert werden könne.

Nach Ansicht der Minderheit wäre es sinnvoller, die Probleme des seit Anfang 2000 geltenden neuen Scheidungsrechts gesamthaft anzugehen, das heisst auch den Vorsorgeausgleich und die Belange der Kinder einzubeziehen. Das Plenum sah das anders und trat mit 151 zu 13 Stimmen auf die Vorlage ein.

Die Teilrevision des Scheidungsrechtes geht auf eine parlamentarische Initiative des damaligen Nationalrates und heutigen Freiburger Staatsrats Erwin Jutzet (SP) zurück. Als zweite Kammer wird sich nun der Ständerat damit befassen.

sl (Quelle: sda)

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