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Die praxisfremde «Bedenkfrist» nervt alle Beteiligten, vor allem Scheidungswillige, die sich einig sind.

 
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Montag, 23. April 2007 / 17:09:10

Bedenkfrist soll bei Scheidungen in der Schweiz abgeschafft werden

Bern - Bei einer einvernehmlichen Scheidung ist die zweimonatige Bedenkfrist überflüssig. Dieser Ansicht ist die Mehrheit der Parteien und Kantone, die sich zu einer geplanten Teilrevision des Scheidungsrechts geäussert haben.

Der Gesetzesentwurf war von der Rechtskommission (RK) des Nationalrats in die Vernehmlassung geschickt worden. Der Vorstoss geht auf eine Einzelinitiative des damaligen Nationalrats und heutigen Freiburger Staatsrats Erwin Jutzet (SP) zurück.

Mit Rückendeckung ihrer ständerätlichen Schwesterkommission schlägt die RK vor, die bisher obligatorische Bedenkfrist abzuschaffen. Die Gerichte haben aber die Möglichkeit, die Ehegatten nötigenfalls in mehreren Sitzungen anzuhören.

Richter und Anwälte gegen Bedenkfrist

In einer vorgängigen Umfrage hatten sich bereits Richter und Anwälte für die Abschaffung der Bedenkfrist ausgesprochen. Sie sei eine unnötige Schikane und verhindere in klaren Fällen eine rasche Scheidung.

Die Bedenkzeit sei zu einer Alibibestimmung verkommen, findet auch die FDP. Diese Wartefrist sei praxisfremd und ein Ärgernis für die Beteiligten, wenn sich die Scheidungswilligen einig seien.

Auch die SVP stimmt dem Gesetzesentwurf zu - im Vertrauen darauf, dass sich die Gerichte künftig nachdrücklicher vom freien Willen und der reiflichen Überlegung der Ehegatten überzeugen.

CVP dafür

Zustimmung zum Gesetzesentwurf signalisiert auch die CVP. Das Scheidungsrecht sei aber auch in weiteren, zum Teil noch wichtigeren Punkten zu revidieren. Als Stichworte nennt die CVP den Vorsorgeausgleich, die Alimentenbevorschussung oder das Sorgerecht.

Ja zur Bedenkzeit-Abschaffung sagt auch die Grüne Partei, wie Generalsekretär Hubert Zurkinden auf Anfrage der Nachrichtenagentur SDA sagte. Die SP verzichtete auf eine Teilnahme an der Vernehmlassung.

Einverstanden mit der Revision sind auch die Kantone.

fest (Quelle: sda)

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