Montag, 25. Juni 2007 / 11:27:50
Ungerechtigkeiten nach der Scheidung angeprangert
Bern - Nach der Scheidung sind Frauen viel häufiger auf Sozialhilfe angewiesen als Männer. Das dürfe nicht sein, hält die Eidgenössische Kommission für Frauenfragen (EKF) fest und fordert in einer Studie ein geschlechtergerechtes Regime.
Wenn das Einkommen nach der Scheidung oder Trennung nicht für zwei Haushalte reicht, fallen gut 10 Prozent der Frauen und nur 5 Prozent der Männer unter die Armutsgrenze. In der Rechts- und Sozialhilfepraxis würden gravierende Ungleichbehandlungen in Kauf genommen, heisst es in der Studie der EKF.
Ein Grund für das höhere Armutsrisiko der Frauen liegt darin, dass der unterhaltspflichtigen Person - das ist bei der heutigen Rollenteilung meist der Mann - nicht ins Existenzminimum eingegriffen wird. Benötigt die Frau Sozialhilfe, kann nur ihre Herkunftsfamilie zur Verwandtenunterstützung herangezogen werden.
Die Frau muss zudem die bezogenen Sozialhilfebeiträge zurückzahlen, wenn sich ihre finanzielle Situation verbessert. Die Kinderalimente sind oft sehr niedrig angesetzt. Der im neuen Scheidungsrecht verankerte Betrag für den Aufbau der Vorsorge nach der Ehe wird bei der Berechnung des Bedarfs nicht berücksichtigt.
Die EKF fordert nun unter anderem die Gerichte auf, im Scheidungsfall einen allfälligen Fehlbetrag mit Einschluss des Vorsorgeaufbaus auf beide Partner aufzuteilen. Kinderalimente dürften auch bei knappen Verhältnissen nicht tiefer festgesetzt werden als die einfache Waisenrente.
dl (Quelle: sda)
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