Mittwoch, 25. Februar 2009 / 19:08:28
Gericht: Keine Herausgabe von UBS-Kundendaten
Bern - Vorerst dürfen keine Daten über UBS-Kunden in die USA herausgegeben werden. Das Bundesverwaltungsgericht (BVGer) wird den Gesuchen um superprovisorische Massnahmen im Fall der Bankkundendaten in der Regel entsprechen.
Dies teilte das BVGer mit. Das Gericht will morgen Donnerstag weitere Informationen zum Stand der Verfahren bekannt geben, wie es in der Mitteilung heisst. Es seien mehrere Gesuche eingegangen, bestätigt das Gericht nochmals Informationen vom Vortag.
«Diesen wird, soweit das Verbot der Weitergabe von Bankkundendaten betreffend, im jetzigen Zeitpunkt in der Regel noch entsprochen», schreibt das BVGer.
Am Freitag hatte ein Anwalt im Namen von acht US-Kunden der UBS eine erste Beschwerde gegen die Finma-Verfügung beim Bundesverwaltungsgericht eingereicht. Das Gericht verbot noch am selben Abend der UBS und der Finanzmarktaufsicht (Finma) vorübergehend die Herausgabe der Kundendaten der Beschwerdeführer an die US-Behörden.
Bis am Dienstag gingen bereits ein Dutzend Gesuche um superprovisorische Verfügung ein. Um wieviele Beschwerdeführer es sich insgesamt handle, konnte Gerichtspräsident Christoph Bandli nicht beziffern.
bert (Quelle: sda)
Artikel per E-Mail versenden
Druckversion anzeigen
Newsfeed abonnieren
In Verbindung stehende Artikel:
Beschwerden von UBS-Kunden gegenstandslos
Freitag, 6. März 2009 / 12:19:30