Montag, 23. Februar 2009 / 16:04:35
Schwierige Umsetzung der Unverjährbarkeits-Initiative
Bern - Die Unverjährbarkeit von Sexualdelikten an Kindern gilt nicht für Straftaten, die vor der Annahme der Volksinitiative am 30. November 2008 begangen wurden. Daran hat Justizministerin Eveline Widmer-Schlumpf gegenüber den Initiantinnen festgehalten.
Eine Rückwirkung komme für die Behörden nicht in Frage, sagte Präsidentin Christine Bussat vom Verein «Marche Blanche» nach der rund eineinhalbstündigen Aussprache mit Widmer-Schlumpf gegenüber der Nachrichtenagentur SDA. Man sei «an einer Mauer juristischer Argumente abgeprallt».
Bleibt es beim Konzept des Justizdepartements, läuft für die vor Ende November 2008 begangenen Straftaten die Verjährungsfrist nach 15 Jahren ab. Erst bei Delikten nach diesem Zeitpunkt werden die Täter ihr Leben lang vor Anzeige und Strafverfolgung nicht mehr sicher sein.
Einigen konnten man sich laut Bussat über die Auslegung des unklaren Begriffs «vor der Pubertät» im neuen Verfassungsartikel. Im Gesetz soll nun für die Opfer eine Altersgrenze von 16 Jahren festgelegt werden. Noch offen ist hingegen, was unter «sexuellen und pornografischen Straftaten» zu verstehen ist.
Einheitliche Rechtsanwendung gewährleisten
Nach Auskunft von EJPD-Sprecherin Brigitte Hauser-Süess wird das Bundesamt für Justiz (BJ) die offenen Fragen so rasch wie möglich klären. Bevor ein Vorentwurf in die Vernehmlassung gehe, werde «Marche Blanche» noch einmal konsultiert. Ziel des Gesetzes sei es, Rechtsicherheit und eine einheitliche Rechtsanwendung zu gewährleisten.
Die Initiantinnen und Initianten hoffen, dass ihre Anliegen spätestens vom Parlament doch noch berücksichtigt werden. Vorwärtsmachen sollten die Räte ihrer Ansicht nach aber auch mit präventiven Massnahmen zum Schutze der Kinder vor sexuellen Übergriffen. Daran arbeitet zurzeit die Rechtskommission des Nationalrates.
smw (Quelle: sda)
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