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Richter werden Probleme mit der Umsetzung haben, wenn nicht genauer definiert wird.

 
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Montag, 1. Dezember 2008 / 15:42:07

Strafrechtler zur Umsetzung Unverjährbarkeits-Initiative

Bern - Wird der Begriff «Pubertät» in der Unverjährbarkeits-Initiative nicht klar definiert, könnte dies in Prozessen Freisprüche begünstigen, warnt der Freiburger Strafrechtsprofessor Franz Ricklin.

Für einen Richter in einem Prozess, der 40 Jahre nach der Tat geführt wird, sei es äusserst schwierig zu beurteilen, ob das Opfer zum Zeitpunkt des Deliktes schon in der Pubertät gewesen sei oder nicht. Die Gefahr, dass er den Angeklagten dann freispreche, sei sehr gross, sagte Ricklin im «Tagesgespräch» von Radio DRS.

Es sei ein «Fehler» der Initianten und schade der Vorlage, dass sie keine präzise Altersgrenze gesetzt hätten. Zur Umsetzung des Initiativtextes gebe es nun verschiedene Vorgehensmöglichkeiten, sagte Ricklin weiter. Er sei grundsätzlich der Meinung, man solle den Text übernehmen, den das Volk angenommen habe und diesen konkretisieren.

Definitionen

So könnten laut Ricklin beispielsweise Teile des Gegenvorschlags übernommen werden, etwa die Altersgrenze von 16 Jahren anstatt «vor der Pubertät». Anstelle des umstrittenen Begriffs «pornografische Straftaten» könnten die von Bundesrat und Parlament klar definierten Strafdelikte übernommen werden.

Problematischer wäre laut Ricklin eine Einschränkung des Initiativtextes. In diesem Fall müsste man mit den Initianten verhandeln.

Arbeitsgruppe

Wie die Umsetzung der Initiative aussehen wird, ist noch unklar. Das Bundesamt für Justiz (BJ) konnte am Tag nach der Abstimmung noch keine Auskunft darüber geben. «Dies aus dem einfachen Grund, dass wir von unserer Chefin noch kein ausdrückliches Mandat erhalten haben», sagte BJ-Sprecher Folco Galli, auf Anfrage. Wahrscheinlich werde aber eine Arbeitsgruppe zusammengestellt.

Sicher ist bereits, dass eine Vertreterin oder ein Vertreter von «Marche Blanche» in den Prozess einbezogen wird. Das hatte Justizministerin Eveline Widmer-Schlumpf unmittelbar nach der Abstimmung angekündigt.

fest (Quelle: sda)

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