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Keine diplomatische Immunität: Prinz Max von und zu Liechtenstein.

 
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www.liechtensteiner.info, www.ermittlungen.info, www.fuerstensohn.info, www.gegen.info

Freitag, 20. Februar 2009 / 00:19:05

Ermittlungen gegen Liechtensteiner Fürstensohn

Vaduz - Die Staatsanwaltschaft Bochum ermittelt nach Informationen der «Financial Times Deutschland» gegen ein Mitglied der liechtensteinischen Fürstenfamilie wegen des Verdachts auf Steuerhinterziehung.

Die Behörde werfe Prinz Max von und zu Liechtenstein vor, Steuern in Deutschland hinterzogen zu haben, berichtet das Blatt in seiner Freitagsausgabe. Der zweitgeborene Sohn von Fürst Hans-Adam II. lebt seit 2001 mit seiner Familie in München.

Seit 2006 ist Prinz Max CEO der Liechtensteiner LGT-Bank. Das Unternehmen bestätigte den Fall am Donnerstagabend in einem Communiqué.

Prinz Max teilte mit, dass «der Sachverhalt derzeit in Kooperation mit den Steuerbehörden geklärt» werde. Sollte sich herausstellen, dass er dem deutschen Staat Steuern schulde, werde er den Forderungen «umgehend nachkommen».

Name auf Liste

Er habe seinen Wohnsitz bewusst in Deutschland gewählt und bezahle in dem Land seine Steuern «in bedeutendem Ausmass», schreibt der Prinz. «Meine Steuerpflichten nicht zu erfüllen, war nie meine Absicht.»

Im «FTD»-Bericht heisst es, Prinz Max sei ebenso wie der ehemalige Chef der deutschen Post, Klaus Zumwinkel, auf einer Liste mit rund 800 Namen aufgetaucht, die ein ehemaliger Mitarbeiter der LGT für 4,3 Millionen Euro dem Bundesnachrichtendienst verkauft hatte.

Dem Prinzen werde vorgeworfen, Geld, das ihm aus einer Familienstiftung zugeflossen ist, nicht versteuert zu haben. Wie hoch die mutmasslich unterschlagene Summe ist, sei nicht bekannt.

Besuch von Polizei

Die deutschen Ermittler hätten Prinz Max bereits Anfang Dezember vergangenen Jahres in München aufgesucht, berichtete die Zeitung.

Das Auswärtige Amt sei zuvor in einer Prüfung im Auftrag der Steuerfahnder zu dem Ergebnis gekommen, dass Prinz Max keine diplomatische Immunität geniesse, weil er nicht im Besitz eines Diplomatenausweises sei. Damit unterstehe er voll der deutschen Gerichtsbarkeit.

ht (Quelle: sda)

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