Montag, 1. Dezember 2008 / 12:58:11
Keine Einigung vor dem Friedensrichteramt Herrliberg
Herrliberg - Die Zivilklage von Christoph Blocher gegen Mitglieder der Geschäftsprüfungskommission (GPK) des Nationalrats ist noch nicht vom Tisch. Vor dem Friedensrichteramt in Herrliberg ZH ist es zu keiner Einigung gekommen.
Die Verhandlung habe am 28. Oktober stattgefunden, bestätigte Friedensrichterin Daniela Bänziger einen Bericht der «NZZ am Sonntag». Die Klage richtet sich gegen sieben Personen, darunter Lucrezia Meier-Schatz (CVP), André Daguet (SP) und Hugo Fasel (CSP), sowie drei Vertreter der Bundesanwaltschaft. Blocher wirft ihnen Persönlichkeitsverletzung vor.
Da die Streitparteien sich nicht einig wurden, stellte Bänziger eine Weisung aus. Innerhalb von drei Monaten kann die Klage ans Bezirksgericht Meilen ZH weitergezogen werden. Blocher hatte sie Anfang September eingereicht, zusammen mit einer Strafanzeige, die sich gegen fünf Personen richtet.
Für den alt Bundesrat ist erwiesen, dass die Geschäftsprüfungskommission (GPK) und die Bundesanwaltschaft (BA) ihm ein Komplott zur Absetzung von Bundesanwalt Valentin Roschacher unterstellt haben, um ihn aus dem Amt zu drängen.
Bei Hans-Rudolf Merz wurde zudem eine Haftungsklage gegen den Bund deponiert. Blocher hatte damit eine Genugtuung von 10'000 Franken gefordert. Der Bundesrat lehnte die Forderung ab. Der Entscheid kann beim Bundesgericht angefochten werden.
fest (Quelle: sda)
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