Freitag, 21. November 2008 / 14:01:01
Verwaltungsgericht weist Dignitas-Beschwerde ab
Zürich - Die Sterbehilfeorganisation Dignitas darf vorderhand keine Sterbebegleitungen in ihrer Liegenschaft in Wetzikon ZH machen. Das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich hat ein vorsorgliches Nutzungsverbot bestätigt.
Dignitas-Chef Ludwig A. Minelli hatte im Sommer in der Stadt Wetzikon ein Haus gekauft, das er ab Oktober für Sterbebegleitungen nutzen wollte.
Nachdem er aus verschiedenen Gemeinden weggewiesen worden war, wollte er einen Ort, an dem er Freitodbegleitungen legal vornehmen konnte.
Die vorgesehene Nutzung ist allerdings psychologisch heikel, befinden sich doch in der Nachbarschaft des Hauses ein Kindergarten, eine Kinderkrippe, mehrere Schulen und eine Alterssiedlung. Die Bevölkerung wehrte sich denn auch von Anfang an heftig gegen Dignitas.
Vorsorgliches Nutzungsverbot
Die Wetziker Baukommission entschied, für die Umnutzung zum Zweck der Sterbebegleitung sei ein ordentliches Baubewilligungsverfahren nötig. Gleichzeitig erliess sie ein vorsorgliches Nutzungsverbot.
Gegen beide Entscheide rekurierte der Dignitas-Chef bei der kantonalen Baurekurskommission. Diese hat sich zur Notwendigkeit eines Baubewilligungsverfahrens noch nicht geäussert, bestätigte aber das vorsorgliche Nutzungsverbot.
Diesen Entscheid zog Minelli wieder weiter ans Verwaltungsgericht - erneut erfolglos, wie die Gemeinde Wetzikon mitteilte.
Noch bin Juni 2009 in Schwerzenbach
Noch bis Juni 2009 praktiziert Dignitas legal in einer Gewerbeliegenschaft im Industriegebiet in Schwerzenbach ZH. Dort wurde ihr gekündigt, nachdem bekannt geworden war, dass sie zur Freitodhilfe das Luftballongas Helium verwendete.
Minelli focht die Kündigung an und verlangte Mieterstreckung um zwei Jahre. Es kam zu einem Vergleich, der ihm die weitere Tätigkeit bis Mitte nächsten Jahres erlaubt.
li (Quelle: sda)
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