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Das Gericht sprach lediglich eine unbedingte Geldstrafe aus.

 
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Donnerstag, 6. November 2008 / 18:02:39

Basler Hooligans vom Gericht sanft angefasst

Im Basler Hooligan-Prozess sind die letzten Urteile gesprochen worden. Die Richter haben alles andere als hart durchgegriffen.

Die übelsten zwei Randalierer erhielten bedingte Freiheitsstrafen von neun beziehungsweise zwölf Monaten. Drei weitere Angeklagte kamen mit Geldbussen davon. Wegen Krawallen beim Meisterschafts-Finale 2006 zwischen Basel und Zürich standen 26 Angeklagte vor dem Basler Strafgericht.

Zuletzt an der Reihe waren fünf junge Männer. Gegen zwei von ihnen stand mit «Gefährdung des Lebens» die schärfste Anklage im Raum. Ihnen wurde zur Last gelegt, sie hätten Tische und Bänke von der Terrasse vor dem Stadion auf den Vorplatz voller Menschen hinunter geworfen.

Einer der beiden bestritt als Einziger alle Vorwürfe; er sprach von einer Verwechslung. Der erstinstanzliche Einzelrichter glaubte ihm nicht und sprach mit 12 Monaten bedingt die Höchststrafe aus.

Der zweite «Tischwerfer» erhielt neun Monate. Laut dem Richter war es reiner Zufall, dass bei der skrupellosen Tat niemand erschlagen wurde. Die drei anderen Hooligans wurden Geldbussen belegt - zweimal bedingt und einmal unbedingt. Letzterer erhielt mit 210 Tagessätzen auch die höchste Geldstrafe aller Angeklagten.

ht (Quelle: Si)

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