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Die UBS hat eines ihrer Probleme in den USA gelöst.

 
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Donnerstag, 31. Juli 2008 / 16:35:18

UBS muss noch einmal 4,4 Mio. Dollar bezahlen

Zürich - Die UBS hat eines ihrer Probleme in den USA gelöst: Die Grossbank hat sich mit der Generalstaatsanwaltschaft von Massachusetts bei den umstrittenen ARS-Anleihen geeinigt. Für eine Zahlung von noch einmal 4,4 Mio. Dollar dürfte die UBS damit die Klage vom Hals haben.

Die UBS werde eine Summe von 1 Mio. Dollar an den Bundesstaat Massachusetts bezahlen, teilte Generalstaatsanwältin Martha Coakley in einem Communiqué mit. Zudem habe sich die UBS bereit erklärt, weitere Auction Rate Securities (ARS) für 3,4 Mio. Dollar von mehreren Städten und Gemeinden des US-Bundesstaats zurückzukaufen.

Die UBS sieht sich wegen des Geschäfts mit den ARS-Papieren mit Klagen in mehreren US-Bundesstaaten konfrontiert. Ende Juni hatte der oberste Finanzmarktaufseher von Massachusetts, William Galvin, gegen die Grossbank Anklage wegen Betrugs erhoben. Er warf der UBS insbesondere vor, ARS als Alternativen zu Bargeld angepriesen zu haben, ohne dabei auf die Risiken hinzuweisen.

Bei ARS handelt sich um lang laufende Anleihen oder Aktien, deren Zinssatz oder Dividenden in kurzen Abständen in Auktionen neu festgesetzt wird. In einigen Fällen seien Städte und Gemeinden überredet worden, ihre Barbestände in diese Papiere zu investieren, schreibt die Generalstaatsanwaltschaft.

ARS-Markt brach zusammen

Als Folge der Kreditklemme brach aber im Februar der 330 Mrd. Dollar schwere ARS-Markt zusammen. Damit konnten die Anleger ihre ARS nicht mehr verkaufen und blieben auf den Papieren sitzen. Dies führte bei Städten und Gemeinden zu Abschreibern.

Der oberste Finanzmarktaufseher von Massachusetts, Galvin, forderte deshalb, dass die UBS die ARS zum Nennwert zurückzahle oder jene Verkäufer entschädige, die ihre ARS unter dem Nennwert verkauft hatten. Die UBS hat daraufhin vor zwei Wochen angekündigt, einen Teil der ausgegebenen ARS mit einem Volumen von bis zu 3,5 Mrd. Dollar zurückkaufen zu wollen.

smw (Quelle: sda)

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