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Roland Nef hielt sich an die Vereinbarung mit Bundesrat Schmid.

 
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Samstag, 19. Juli 2008 / 20:00:00

Neue Unklarheiten im Fall Armeechef Roland Nef

Bern - Die ehemalige Lebensgefährtin hat die Desinteresse-Erklärung gemäss Nef-Anwalt Bernhard Rüdy erst nach der Wahl von Roland Nef zum Armeechef unterzeichnet. Nef hatte dies am Donnerstag noch verneint.

«Die schriftliche Desinteresse-Erklärung wurde erst Ende September 2007 abgegeben», sagte Rüdy in der Sendung «Heute Morgen» von Schweizer Radio DRS.

Diese Erklärung sei Teil der Vereinbarung zwischen Nef und seiner Ex-Partnerin gewesen. Vorher sei nichts Schriftliches vorgelegen, so Rüdy weiter.

Nef hatte bei seinem Auftritt am Donnerstag vor den Medien die Frage, ob es zutreffe, dass die Erklärung seiner Ex-Freundin erst nach der Ernennung durch den Bundesrat am 8. Juni 2007 unterzeichnet worden war, nach einem Zögern mit «Nein» beantwortet, wie Radio DRS belegte.

Gegenüber der «Tagesschau» des Schweizer Fernsehens sprach Rüdy am Abend von einer Verwirrung wegen der beim Bund verwendeten Begriffe «Ernennung» und «Beförderung».

Nef habe sich bei der Antwort auf die Journalistenfrage vom Donnerstag auf den Zeitpunkt seiner Beförderung bezogen, also auf den 1. Januar 2008.

Zum Zeitpunkt von Nefs Ernennung am 8. Juni 2007 seien die von der Staatsanwältin gemachten klaren Vorgaben erfüllt gewesen, fuhr Rüdy fort. Bevor die Sache schriftlich fixiert worden sei, habe es weitere Verhandlungen gegeben.

Die Unklarheiten über die schriftliche Erklärung und damit die rechtskräftige Einstellung des Verfahrens ändern allerdings nichts an der Tatsache, dass Nef die mit VBS-Chef Samuel Schmid getroffene Vereinbarung einhielt.

Schmid und Nef waren nämlich übereingekommen, dass das Verfahren bis zum Amtsantritt Anfang 2008 eingestellt sein müsse. Die Beförderung zum Korpskommandanten Ende 2007 und der Amtsantritt auf den 1. Januar 2008 wären nicht möglich gewesen, wenn das Verfahren noch hängig gewesen wäre.

li (Quelle: sda)

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