Freitag, 4. Juli 2008 / 12:30:08
Rütli-Verdächtigter bleibt in U-Haft
Bern - Der im Zusammenhang mit den Sprengstoffanschlägen rund um die Rütlifeier vom Sommer 2007 verdächtigte Mann bleibt in Untersuchungshaft. Das Eidgenössische Untersuchungsrichteramt (URA) hat sein zweites Entlassungsgesuch Ende Juni abgewiesen.
Wie Jeannette Balmer, Sprecherin der Bundesanwaltschaft (BA), gegenüber der Nachrichtenagentur SDA mitteilte, hat das URA in seinem Entscheid vom 24. Juni festgehalten, dass der dringende Tatverdacht sich insgesamt erhärtet habe und die besonderen Haftgründe der Kollusions- und Fluchtgefahr noch bestehen würden.
Der Mann mache gegenüber den Strafverfolgungsbehörden weiterhin von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch.
Weitere Einzelheiten aus dem Verfahren können laut Balmer mit Rücksicht auf die intensiven Ermittlungen nicht bekannt gegeben werden. Der Mann sitzt seit Ende Januar in Untersuchungshaft.
Detonation nach Rütli-Feier
Ein erstes Entlassungsgesuch hatte das Bundesstrafgericht Mitte April abgewiesen. Am 1. August war auf dem Rütli unmittelbar nach der Feier mit Bundesrätin Micheline Calmy-Rey eine Detonation erfolgt.
Es handelte sich dabei um einen Feuerwerkskörper, der in 20 Zentimeter Tiefe vergraben war und mit einem Zeitzünder ausgelöst wurde.
Am Morgen des 4. Septembers detonierten in der Innerschweiz innerhalb einer Stunde drei Sprengsätze in Briefkästen von politischen Exponenten der Rütlifeier. Verletzt wurde niemand.
Bereits bei der Verhaftung des Mannes hatte ihn die BA wegen mehreren Delikten verdächtigt. Aus dem Urteil des Bundesstrafgericht vom April ging hervor, dass es sich dabei um zwei weitere Sprengstoffanschläge am 5. März 2007 und in der Nacht auf den folgenden 19. Juli im Kanton Zürich handeln soll.
dl (Quelle: sda)
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