Freitag, 27. Juni 2008 / 10:53:23
Was auf der Kander genau passiert ist
Bern - Vor dem Schlauchbootunfall auf der Kander mit fünf Toten hat wahrscheinlich keine Erkundung stattgefunden. Der definitive Entscheid für die Bootsfahrt fiel offenbar erst am Morgen des Unglücks, wie die Militärjustiz erste Ermittlungsergebnisse bekannt gab.
Laut ersten Erkenntnissen sei auch kein Rettungsdienst für die Übung organisiert gewesen. Von den Überlebenden, die einvernommen wurden, verfügte niemand über eine zivile Ausbildung für Riverrafting-Fahrten.
Noch unklar ist, ob die Übung für die Teilnehmenden freiwillig war. Das gilt auch für die Frage, ob vorgesetzte Stellen von der Übung gewusst haben oder hätten wissen müssen.
Der Unfallhergang konnte hingegen aufgrund der Einvernahmen geklärt werden, wie der militärische Untersuchungsrichter Michael Leutwyler sagte.
So bestiegen die Armeeangehörigen die Kander an einer breiten und ruhigen Stelle bei Heustrich/Emdthal.
Was genau passierte
Das erste Boot überfuhr die erste Schwelle unfallfrei. Das nachfolgende Boot drohte bereits an dieser Stelle zu kentern. Alle fünf Besatzungsmitglieder fielen in den Fluss, einer ertrank in den Wassermassen, zwei konnten sich retten, einer wird noch vermisst. Den Kompagniekommandanten trieb es weiter flussabwärts.
Das vorausfahrende Boot blieb bei dem nächsten Niveauübergang quer zur Fliessrichtung stecken. Alle fünf Insassen fielen ins Wasser. Zwei von ihnen konnten sich retten, dreien gelang dies nicht.
Zudem teilte das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) mit, dass die Suche nach dem Vermissten des Bootsunglücks am Freitagabend aus Sicherheitsgründen vorläufig eingestellt wird. Nach dem Ende der Schneeschmelze im Herbst soll der Flusslauf erneut abgesucht werden.
Was Nef anordnet
Im Nachgang zum Unglück auf der Kander hat der Chef der Armee, Roland Nef, vier Massnahmen angeordnet. So wird die Kaderselektion der Armee von erfahrenen Milizoffizieren nochmals überprüft und auf Schwachstellen untersucht.
Übungskonzepte sowie Konzepte für Kaderausbildung und Kaderübungen, auch Durchhalteübungen, müssen einen Bezug zum Kernauftrag des Verbandes haben.
Alle mit grossen Risiken behafteten Tätigkeiten ohne Bezug zum Kernauftrag hat Korpskommandant Nef verboten.
dl (Quelle: sda)
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