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Corti erhält die volle Prozessentschädigung.

 
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www.swissair-anklaeger.info, www.unterlegene.info, www.pruefen.info, www.urteil.info

Freitag, 20. Juni 2008 / 14:30:00

Unterlegene Swissair-Ankläger prüfen Urteil

Zürich - Im Berufungsprozess zur Swissair-Pleite hat Ex-Konzernchef Mario Corti auf der ganzen Linie gesiegt. Das Zürcher Obergericht schmetterte alle Anklagepunkte ab und bestätigte die Freisprüche des Bezirksgerichts Bülach.

Damit ist sieben Jahre nach dem Untergang des Flugkonzerns niemand strafrechtlich für das grösste Desaster der Schweizer Wirtschaftsgeschichte verantwortlich.

Das Obergericht sprach Corti in allen Anklagepunkten frei. Zudem kippte die zweite Instanz die teilweise Auferlegung der Kosten für das Verfahren in Bülach. Corti erhält damit die volle Prozessentschädigung von 558'425 Franken.

Nun werden die ganzen Kosten auf die Gerichtskasse genommen. Im Berufungsverfahren müssen die Kläger Corti überdies eine Prozessentschädigung für das zweite Verfahren von 123'686 Fr. zahlen und die Gerichtskosten von 15'000 Fr. übernehmen.

Jetzt wollen die unterlegenen Ankläger das Urteil des Zürcher Obergerichts analysieren. Ein Weiterzug ans Bundesgericht ist allerdings unwahrscheinlich. «Wir werden das Urteil prüfen», sagte Rechsanwalt Michel Haymann, der den Kanton Neuenburg, den belgischen Staat und zwei staatliche belgische Beteiligungsgesellschaften vertritt. Die Möglichkeiten, als Geschädigte vor Bundesgericht Rekurs einzulegen, seien allerdings gering.

Wohl kein Weiterziehen

Da sie keinen Schadenersatz vor Obergericht geltend gemacht hätten, bliebe den Geschädigten nur, wegen Verletzung von Verfassungsrechten zu klagen. Dann müssten sie etwa belegen, dass ihnen im Berufungsprozess das rechtliche Gehör verweigert worden oder Willkür im Spiele gewesen sei.

Er rechne deshalb nicht mit einem Weiterzug des Strafverfahrens, sagte Cortis Verteidiger Paul Ramer nach dem Prozess der Nachrichtenagentur SDA. Zudem gedenke die Zürcher Staatsanwaltschaft den zweiten Teil ihrer Untersuchung im Swissair-Fall einzustellen, bei dem es um Fragen der Rechnungslegung gehe. Damit dürfte sieben Jahre nach dem Untergang des Flugkonzerns das Strafverfahren zu Ende sein.

Corti: «Jahre fortgeworfen»

Mario Corti zeigte sich nach dem Freispruch vor den Medien erleichtert: «Ich bin seit 5 Jahren hauptberuflich Angeklagter.» Die Zeit sei zermürbend gewesen, auch für seine Frau.

«Der Freispruch ist natürlich schön», sagte Corti. Aber die vergangenen Jahre seien fortgeworfen, «die kann man nicht ersetzen», sagte der 61-Jährige. «Als ich Nestlé verliess war ich 55». Die vielleicht produktivsten Jahre seien weg.

Fokus auf Generalversammlung 2001

Der Kanton Neuenburg und der belgische Staat hatten dem letzten Konzernchef der SAirGroup unwahre Angaben bei der Bekanntgabe eines Milliardenkredits mehrerer Grossbanken vorgeworfen.

Damit sollte an der Generalversammlung vom 25. April 2001 der Eindruck erweckt werden, die Liquidität der SAirGroup sei gesichert, obwohl der Kreditvertrag noch nicht abgeschlossen gewesen sei.

Der Anwalt von Neuenburg und Belgien, Michel Haymann, forderte deshalb einen Schuldspruch für Corti. Das Bezirksgericht Bülach hatte vor einem Jahr den letzten Swissair-Chef und die übrigen 18 Mitangeklagten freigesprochen.

Verhandlungen mit Banken nicht Cortis Aufgabe

Beim zweiten Punkt der Anklage der Gläubigerschädigung durch intransparente Vermögensverschiebung innerhalb der Swissair-Gruppe forderte der Anwalt des Kantons Neuenburg und Belgien die Rückweisung des Urteils von Bülach zur Ergänzung der Anklage und Untersuchung.

Alle diese Vorwürfe wurden vom Obergericht zerzaust. Die Verhandlungen mit der Credit Suisse First Boston, Deutsche Bank und Citibank über die Bedingungen des Kredits sei Aufgabe des SAir-Finanzchefs Georges Schorderet gewesen. Es sei durchaus plausibel, dass Corti in den hektischen Stunden vor der GV keine Zeit gehabt habe, sich mit Bedingungen der Kreditfazilität auseinanderzusetzen.

ht (Quelle: sda)

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