Freitag, 7. September 2007 / 18:09:06
Staatsanwalt verzichtet auf Berufung im Fall Swissair
Zürich - Die Zürcher Staatsanwaltschaft verzichtet auf eine Berufung im Swissair-Prozess. Sie beurteilt die Erfolgschancen bei einer Fortsetzung des Verfahrens zu den behandelten Anklagepunkten als zu gering.
Dies teilte die Staatsanwaltschaft in einem Communiqué mit. Die Informationen, die die Anklagebehörde erst am Montag der Öffentlichkeit kommunizieren wollte, waren bereits zuvor via «TeleZüri» an die Medien gelangt.
Auf Anfrage der Nachrichtenagentur SDA wollte der Leitende Staatsanwalt Christian Weber zum Verzicht auf Berufung nicht weiter Stellung nehmen.
Zur Begründung des Entscheids schreibt die Staatsanwaltschaft, sie sei nach eingehender Prüfung der seit dem 9. August vorliegenden schriftlichen Urteile und der Berufungschancen zum Schluss gekommen, auf Rekurse zu verzichten.
Die ausführlichen Urteilsbegründungen der Freisprüche seien in wesentlichen Punkten juristisch nachvollziehbar. Wo noch Zweifel bestünden, müsse zu Gunsten von Mario Corti und den anderen 18 Angeklagten entschieden werden.
Meinungsänderung
Unmittelbar nach dem mündlichen Urteil hatte Staatsanwalt Weber noch vor den Medien in Bülach gesagt, dass er in einigen Anklagepunkten gute Chancen in der nächsten Instanz sehe.
Das Bezirksgericht Bülach hatte am 7. Juni alle 19 Angeklagten im Swissair-Prozess freigesprochen und mit insgesamt 3 Mio. Fr. entschädigt.
Der letzte Chef der Swissair, Mario Corti, der als einziger Angeklagter eine Gefängnisstrafe riskierte, erhielt 488'000 Fr. Entschädigung. Die anderen zwischen 80'000 und 230'000 Franken. Die Anklage hatte Freiheitsstrafen zwischen 6 und 28 Monaten sowie hohe Geldstrafen verlangt.
Nun kommt die Staatsanwaltschaft zum Schluss, dass die Gerichte bei der Beurteilung von komplexen wirtschaftlichen Entscheidungen zurückhaltend sind, vor allem wenn keine Bereicherungsabsicht der Angeklagten im Spiele ist.
smw (Quelle: sda)
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