Freitag, 31. August 2007 / 00:02:42
Neuenburg bestätigt Berufung im Swissair-Prozess
Neuenburg - Die Neuenburger Regierung will, dass der Zusammenbruch der Swissair strafrechtlich vom Zürcher Kantonsgericht beurteilt wird. Sie hat die vorsorglich eingereichte Berufung gegen das Urteil der ersten Instanz bestätigt.
Die Regierung habe diesen Entscheid nach Prüfung des schriftlichen Urteils getroffen, teilte sie mit. Der Neuenburger Staatsrat hat noch bis am 10. September Zeit, die Rekursbegründung einzureichen.
Der Kanton Neuenburg besass beim Zusammenbruch der Swissair 2700 Aktien der SAirGroup. Zudem hatte die Pensionskasse des Staatspersonals der Airline 700'000 Fr. Kredit gegeben. Insgesamt kostete das Swissair-Debakel die Neuenburger Staatskasse rund eine Million Franken. Wie auch der Kanton Genf reichten die Neuenburger deshalb im Jahr 2002 eine Strafanzeige ein.
Das Bezirksgericht Bülach hatte im Swissair-Prozess 19 Angeklagte freigesprochen und mit insgesamt 3 Mio. Fr. entschädigt. Der letzte Chef der Swissair, Mario Corti, der als einziger Angeklagter eine Gefängnisstrafe riskierte, erhielt 488'000 Fr. Entschädigung. Die anderen zwischen 80'000 und 230'000 Franken.
Auch die Zürcher Staatsanwaltschaft hat gegen das Urteil Berufung angekündigt. Noch nicht bekannt ist, ob sich dieser Rekurs gegen das gesamte Urteil oder nur Teile davon richtet. Im weiteren hatten nach der Urteilsverkündung die belgische Regierung sowie die von Belgien gehaltene Firma Société fédérale d'Investissements Berufung angekündigt.
ht (Quelle: sda)
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