Mittwoch, 11. Juni 2008 / 11:21:31
Genitalverstümmelungen in der Schweiz
Freiburg - Im Kanton Freiburg ist die Halbschwester eines Opfers von Genitalverstümmelung zu sechs Monaten Gefängnis mit einer Bewährung von zwei Jahren verurteilt worden.
Sie wurde wegen Verletzung der Fürsorge- oder Erziehungspflicht schuldig gesprochen.
Die Genitalverstümmelung bei der 13-jährigen Halbschwester war in Somalia vorgenommen worden, wo das Mädchen herkommt, wie die Freiburger Untersuchungsrichterin Yvonne Gendre sagte.
Weil in Somalia Genitalverstümmelung nicht strafbar sei, habe die Halbschwester nicht wegen schwerer Körperverletzung verurteilt werden können. Das Opfer war im Alter von drei Jahren in die Schweiz gekommen. Bis 2001 lebte es bei seiner Halbschwester, die vorgab, die Mutter zu sein.
Mangelhafte hygienische Bedingungen
Die Halbschwester versuchte, das Mädchen nach strengen Regeln aus dem Herkunftsland zu erziehen.
Weil ihr dies nicht gelang, schickte sie es zurück zu seiner richtigen Mutter nach Somalia, einer Nomadin.
Dort wurde die Genitalverstümmelung durchgeführt - laut der Untersuchungsrichterin unter mangelhaften hygienischen Bedingungen und unter einem Baum.
Auch Zürcher Obergericht muss urteilen
Am 26. Juni muss sich auch das Zürcher Obergericht erstmals mit einem Fall von Beschneidung in der Schweiz befassen.
Die Staatsanwaltschaft hat Anklage wegen schwerer Körperverletzung gegen ein Elternpaar erhoben, das ihre Tochter beschneiden liess. Die Verhandlung findet auf Antrag des Geschädigtenvertreters unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.
Die Beschneidung liegt bereits über zehn Jahre zurück. Die aus Somalia stammenden Eltern liessen 1996 ihre damals 2-jährige Tochter an ihrem Wohnort im Zürcher Oberland beschneiden.
Ein Arzt bemerkte während einer Untersuchung vom September 2007 beim heute 13-jährigen Mädchen die Folgen davon und meldete dies der Vormundschaftsbehörde. Diese reichte Anzeige ein.
Gemäss UNO-Kinderhilfswerk UNICEF ist es das erste Gerichtsverfahren, bei dem es um eine in der Schweiz vorgenommene Genitalverstümmelung geht. Für schwere Körperverletzung drohen bis zu zehn Jahre Haft.
rr (Quelle: sda)
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