Montag, 9. Juni 2008 / 16:24:36
WG-Bewohner darf Waffe im Zeughaus deponieren
St.Gallen - Das Kreiskommando St. Gallen hat das Gesuch eines WG-Bewohners bewilligt, der sein Sturmgewehr im Zeughaus lagern will. Der Mann hatte am 2. Mai an einer Waffenabgabe-Aktion der Gruppe für eine Schweiz ohne Armee (GSoA) teilgenommen. Die GSoA schreibt von einem «Teilerfolg».
Die Armee anerkenne erstmals, «dass die Aufbewahrung der Dienstwaffe in der eigenen Wohnung nicht per se als sicher gilt», heisst es im Communiqué der GSoA. Die GSoA sehe sich darin bestätigt, dass die Lagerung von Armeewaffen zu Hause ein Sicherheitsrisiko sei.
Es betrifft einen Mann, der in einer Wohngemeinschaft (WG) lebt. Er argumentierte, in seiner WG sei eine sichere Aufbewahrung des Sturmgewehrs nicht möglich.
Kreiskommandant Walter Hörnlimann bestätigte auf Anfrage die Gutheissung eines Gesuchs. Der Fall sei aber kein Präzedenzfall für WG-Bewohner. «Jedes Gesuch wird individuell geprüft», betonte Hörnlimann gegenüber der Nachrichtenagentur SDA.
Es seien auch schon ähnliche Gesuche gutgeheissen worden. Der Kreiskommandant nannte etwa den Fall eines Zirkusmitarbeiters, der im Zirkuswagen wohnte und seine Waffe nicht sicher genug lagern konnte.
Die Lagerung der Dienstwaffe im Zeughaus ist auch das Ziel einer eidgenössischen Volksinitiative. Die Unterschriftensammlung für die Initiative «Für den Schutz vor Waffengewalt» läuft zur Zeit. Die GSoA unterstützt die Initiative.
smw (Quelle: sda)
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